Amazon und die Umsatzsteuer – eine Handreichung

Auf Amazon-Honorare müssen Sie als Autorin oder Autor keine Umsatzsteuer zahlen. Das ist praktisch, aber Menschen, die sich mit der Autorentätigkeit nicht auskennen, manchmal schwer zu erklären. Denn für Honorare von Tolino, BoD oder Neobooks gilt das nicht (siehe auch “Mit Schreiben Geld verdienen und versteuern – die zehn wichtigsten Fragen“). Im folgenden deshalb eine Handreichung, die Sie Zweiflern (dem neuen Steuerberater, dem skeptischen Finanzbeamten) in die Hand drücken können.

Das Autorendasein bei Amazon besteht aus zwei Schritten. Der Kunde schließt, wenn er etwas bei Amazon kauft, einen Vertrag mit Amazon. Entsprechend zahlt er, wenn er Ihr E-Book bei Amazon kauft, auch die Umsatzsteuer darauf. Und zwar in einer Höhe, die von seinem Herkunftsland abhängt (Deutschland 19 Prozent, Österreich 20 Prozent…). Der Verkäufer, also Amazon (genauer gesagt: die Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg), reicht diesen Anteil der Einnahmen an sein zuständiges Finanzamt weiter. Damit haben Sie als Autor nichts zu tun, darum müssen Sie sich nicht kümmern, und dieser Schritt geht auch nur Amazons Finanzamt etwas an. Sie bemerken als AutorIn diesen Schritt nur daran, dass Ihr Honorar pro Buch leicht schwankt, weil unterschiedliche Umsatzsteuersätze abgezogen wurden.

Der zweite Schritt ist Ihre Honorarabrechnung. Amazon, die Firma, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben, sitzt in Luxemburg, in der Europäischen Union. Damit tritt für Ihre an Amazon erbrachten Leistungen eine so genannte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Kraft (geregelt in § 13b UStG), EU-weit „Reverse Charge“ genannt. Das heißt, nicht Sie sind die Umsatzsteuer auf Ihr Honorar (gilt als “sonstige Leistung”) schuldig, sondern Amazon. Die Firma muss also – anders als Tolino & Co. in Deutschland – auf alle an Sie ausgezahlten Honorare Umsatzsteuer an das eigene Finanzamt abführen. Sie bekommen Ihr Honorar immer netto ausgezahlt, ganz egal, ob es um E-Book-Verkäufe, AllStar-Boni oder KU-Tantiemen geht, weil eben Amazon der Steuerschuldner ist. Damit Ihr Finanzamt den Sachverhalt leichter verstehen kann, sollten Sie eine entsprechende Rechnung an Amazon erstellen.

Dabei ist auch völlig unerheblich (!), auf welchem Weg das Geld Sie erreicht, also wer auf Ihrem Kontoauszug als “Absender” der Zahlung angegeben ist. Sie haben Ihren Vertrag mit der Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg, mit niemand anderem, und diese Firma schuldet Ihnen das Honorar. Wenn ich Ihnen Geld schulde, aber meinen Kumpel Benni bitte, Ihnen das Geld zu überweisen, bleibe trotzdem ich Ihr Vertragspartner – genauso ist es im Fall von Amazon. Egal ob Amazon Italien oder Spanien Ihnen das Geld überweist – Ihr Vertragspartner ist die Amazon Media S.a.r.l. in Luxemburg, und an die stellen Sie Ihre Rechnung für die gesamte Summe.

Das gilt im übrigen auch für Kleinunternehmer: Die Kleinunternehmer-Eigenschaft gibt es international gar nicht, sie gilt nur innerhalb Deutschlands.