Autorentipp: Liedzitate im Buch – was ist erlaubt, und wie muss ich vorgehen?

Menschen singen unter der Dusche oder im Chor, romantische Musik von CD oder aus dem Radio untermalt ebensolche Szenen, oder jemand bekommt zum Geburtstag ein Ständchen: Es gibt viele Gelegenheiten, auch im Roman Zeilen oder Strophen aus bekannten Liedern unterzubringen. Die zugehörige Melodie erklingt dann fast automatisch in der Phantasie des Lesenden – und der Autor oder die Autorin handelt sich unter Umständen eine hohe Rechnung der Rechteinhaber ein. Denn Zitate aus Liedtexten sind urheberrechtlich geschützt! Lesen Sie im folgenden, was Sie beachten müssen.

Kann ich einen Songtext in meinem Buch zitieren?

Kurze Antwort: Nein.

Lange Antwort: In der Regel nur mit Genehmigung des Rechteinhabers.

Wie erhalte ich die Erlaubnis?

Schreiben Sie den Rechteinhaber an. Das ist in der Regel die Plattenfirma der Interpreten bzw. Songschreiber. Die GEMA oder die VG Wort sind nicht zuständig. Meist kostet die Genehmigung etwas und ist befristet. Rechnen Sie mit einem dreistelligen Betrag.

Wann kann ich Songtexte ohne Erlaubnis zitieren?

Wenn der Urheber seit 70 Jahren tot ist, erlischt das Urheberrecht. Dann können Sie den Text auch komplett zitieren. Wenn Sie sich mit einem Text wissenschaftlich auseinandersetzen, ist ein Zitat ebenfalls erlaubt. Das trifft auf Belletristik aber nicht zu.

Wie sieht es mit Übersetzungen aus?

Auch Übersetzungen sind geschützt, und zwar bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers.

Kann ich den Text nicht einfach selbst übersetzen und zitieren?

Nein, auch dann müssen Sie den Rechteinhaber fragen. Falls aber der Rechteinhaber schon 70 Jahre tot ist, können Sie problemlos selbst übersetzen.

Darf ich den Titel oder Interpreten eines Stückes nennen?

Ja. Den Satz “Das Radio spielte ‘Yellow Submarine’ von den Beatles” dürfen Sie ohne Genehmigung verwenden. Zu schreiben “Er sang ‘We all live in a …’ ” würde ich hingegen nicht empfehlen. Im Zweifel: versuchen Sie doch, denselben Zweck ohne wörtliches Zitat erreichen. Wie wäre es etwa mit “Er trällerte den Refrain von ‘Yellow Submarine’ vor sich hin”? Zumindest bei bekannten Songs setzen Sie so dasselbe Kopfkino beim Leser in Gang.

Was passiert, wenn ich Songtexte ohne Erlaubnis zitiere?

Das kann teuer werden. Tatsächlich gab es schon Fälle, wo Autor*innen mehrere Tausend Euro nachträgliche Lizenzgebühren zahlen mussten. Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Und was ist mit Zitaten aus Gedichten, Aphorismen oder Büchern?

Da gilt dasselbe – allerdings sind Buchverlage meist zugänglicher und verlangen weniger oder gar kein Geld für die Genehmigung.