Nach längerer Betaphase hat Reedsy.com nun seine Türen geöffnet. Die Plattform will Autoren und professionelle Dienstleister zusammenbringen. Das Funktionsprinzip ist dabei sehr simpel: Wer sich als Autor angemeldet hat, kann anschließend je fünf Dienstleister aus den Bereichen “Editing” und “Design” um Quotes bitten, Preisangaben also. Darauf und auf den Referenzen des Dienstleisters basierend trifft der Autor anschließend seine Entscheidung.

Bei neu eingestellten eBooks produziert der Texteditor von Kindle Direct Publishing (KDP) derzeit offenbar einen Darstellungs-Fehler. Wenn ein Anwender Absätze im Beschreibungs-Text einfügt, werden diese in
-Tags umgewandelt, die dann direkt im Text erscheinen. Ebenso werden die früher vom Editor unterstützten HTML-Tags bei neu eingepflegten Texten nun anscheinend nicht mehr umgesetzt.

Wer sich in die Arbeit eines künftigen Verbandes der Self Publisher einbringen will – jetzt wäre eine gute Gelegenheit. Im Forum (Anmeldung nur nach Registrierung) geht es gerade um die letzten Details der Satzung. Das Verbandslogo wird diskutiert, und dann ist es auch schon an der Zeit, über eine Gründungsversammlung nachzudenken. Als Name favorisiert die Mehrheit der Teilnehmer übrigens das schlichte “Selfpublisher-Verband”.

Ab Anfang Dezember will eBook-Distributor Neobooks nun auch Titel an den deutschen Flatrate-Anbieter Skoobe liefern. Autoren können demnach auf Einzeltitel-Basis entscheiden, ob ihre Werke dort erscheinen. Die eBook-Bibliothek gehört wie Neobooks zum Holtzbrinck-Konzern. Bisher lieferten nur ePubli und BoD eBooks an Skoobe.
Zu den Verdienstmöglichkeiten wollte sich bisher noch keiner der Beteiligten äußern. “Bei Skoobe handelt es sich um eine Online-Bibliothek, deshalb werden hier auch keine Verkäufe erzielt, sondern Lizenzen zur Nutzung vergeben.”, argumentiert Neobooks im eigenen Blog

Je billiger, desto erfolgreicher? Der zweite Teil meiner Datenbank-Auswertung hatte gezeigt, dass sich eBooks von Self Publishern im Mittel länger in den Amazon-Charts halten als Verlagstitel. Die Annahme, dass ihre niedrigeren Preisen daran schuld sind, liegt natürlich nahe, deshalb habe ich das nun ebenfalls abgefragt. Dabei konnte ich mangels statistischer Signifikanz die Top 10 nicht separat auswerten, wohl aber die Top 100 und die Top 1000. Ich habe Verlags- und SP-Titel dabei nicht getrennt, denn der Preis sollte ja das Kriterium sein. Die Ergebnisse sind interessant.

In den Top 100 gibt es demnach keine klare Präferenz für 99 Cent – wohl aber eine für günstige Preise. Insbesondere Titel über 5 und unter 9 Euro haben es schwer. Überraschend gut halten sich trotzdem eBooks für mehr als 9 Euro. Ich vermute, dass es sich dabei um die typischen Verlags-Titel auf den einschlägigen Bestseller-Listen handelt, die trotz ihrer hohen Preise genügend Leser finden.

Man könnte es positiv formulieren: Noch nie war es so einfach, mit einem neuen eBook zum Bestseller-Autor zu werden (naja, außer 2011 😉 ). An manchen Tagen in den letzten Wochen verkauften Titel am Ende der Amazon-Top-100 nur noch unter 100 Exemplare – während es vor genau einem Jahr noch doppelt so viele waren. Eine schnelle Umfrage unter einer Handvoll Autoren zeigt, dass derzeit niemand mit seinen Verkäufen wirklich zufrieden ist. Alle haben eingebüßt.

Trotzdem kann man klar zwischen Teilnehmern an KindleUnlimited und Verweigerern unterscheiden: Wer seine eBooks bei der Kindle-Flatrate anbietet, hat in der Regel Umsatz eingebüßt, aber noch genausoviele Leser wie zuvor. Ein Drittel Leihquote ist inzwischen normal. Wer sich jedoch nicht auf Amazon-Exklusivität einlassen wollte, hat in der Regel noch stärkere Verluste zu beklagen.

Im Rahmen des Autoren@Leipzig-Programms bietet die Leipziger Buchmesse im kommenden März erstmals auch einzelnen Autoren die Buchung von Ständen an. Diese werden im Rahmen eines Autoren-Gemeinschaftsstandes zusammengefasst. Für eine Standfläche von zwei Quadratmeter sind knapp 400 Euro (brutto) fällig. Inbegriffen sind eine kostenlose Eintrittskarte für Aussteller und ein Eintrag im Veranstaltungs-Verzeichnis.

Einen schlauen Deal haben der Kaffeeröster Tchibo und Buch-Großhändler Libri eingefädelt: Ab 25. November wird es als Teil der Tchibo-Weihnachtswelten (Katalog hier) den eReader Tolino shine geben. Der Preis ist zwar noch nicht bekannt, doch dem Börsenblatt gegenüber versprach Tchibo einen “Knaller-Preis”. Da das Gerät sonst 99 Euro kostet, wäre alles über 79 Euro eine Enttäuschung, 69 Euro sind nicht unwahrscheinlich, mit 59 Euro könnte man gar dem günstigsten Kindle (ohne Beleuchtung) echte Konkurrenz verschaffen.

Wie eine Umfrage unter All-Star-Autoren verrät, waren meine Schätzungen über die Voraussetzungen, zum Kindle All Star zu werden, gar nicht so schlecht. Ich war von einer Summe aus verkauften und verliehenen KDP-Select-Titeln von etwas unter 1000 für den Oktober ausgegangen. Dabei hatte ich angenommen, dass Deutschland und Großbritannien etwa gleich stark zum Europa-Anteil beitragen.

Dem scheint aber nicht so zu sein. Kindle Unlimited hat offenbar im Oktober mehr deutsche als britische Fans gefunden, die mehr eBooks ausgeliehen haben. Deshalb genügten unter 1000 verkaufte und verliehene Einheiten nicht, um es in die All-Stars-Ränge zu schaffen. Nur wer etwas über 1400 eBooks via KDP Select absetzen konnte, hat es zum “All Star” geschafft. Um Platz 30 zu erreichen (ab dann gibt es 750 statt 500 Euro) mussten es sogar rund 5000 eBooks sein. Bei Platz 20 (2000 Euro) waren es schon ca. 8000 Titel, bei Platz 10 (3000 Euro Bonus) sogar rund 15.000 verkaufte plus verliehene Einheiten.

Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom wünschen sich 87 Prozent der Bundesbürger auch für elektronische Bücher eine reduzierte Umsatzsteuer, wie sie auch für gedruckte Bücher und Hörbücher gilt.

Das nimmt der Verband zum Anlass, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern. Es bestehe “auf nationaler Ebene für die Bundesregierung ausreichend Spielraum für eine Angleichung der Steuersätze, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. September 2014 (C219/13-K) ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, innerhalb des von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gesteckten Rahmens zu bestimmen, welche Produkte und Dienstleistungen von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Dabei dürfen gleichartige Produkte, die miteinander im Wettbewerb stehen, steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden.”