Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig ist (eigentlich schon eher, nämlich bevor das erste Honorar geflossen ist), sollten sich Selfpublisher über ihren eigenen Status klar werden. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht: Nein. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler, wie es explizit der Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes festlegt. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

Wenn Journalist*innen mit Ihnen ein Interview geführt haben oder über eines Ihrer Bücher berichten wollen, kommt oft zum Abschluss (oder später etwa aus der Bildredaktion oder der Dokumentation) die Frage: Und wo finden wir Ihre Pressemappe? Gemeint ist damit nur noch sehr selten eine richtige Mappe – nur der Name hat sich erhalten, wobei manchmal auch schon denglisch nach dem Presskit gefragt wird. Inzwischen ist es üblich, die Pressemappe digital bereitzuhalten.

Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein neues Buch beim Selfpublishing-Anbieter Ihres Vertrauens hochgeladen. Jetzt schreiben Sie noch eine E-Mail, dann können Sie sich auf Ihr neues Buchprojekt stürzen. Marketing? Facebook-Werbung? Preisaktion? Brauchen Sie nicht – Ihr Buch schafft es auch so in die einschlägigen Bestsellerlisten.