Ein Arbeitgeber für Freie: Was die Künstlersozialkasse für Sie tut

Wer als Autorin oder Autor selbständig arbeitet, ob nun im Selfpublishing oder für Verlage, hat oft Anspruch darauf, der Künstlersozialkasse beizutreten. Was müssen Sie dazu wissen?

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt wie ein Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das bedeutet im  Umkehrschluss, dass Sie mit ihrer Hilfe Ihre eigene Beitragslast in der Regel halbieren können.

Die KSK ist dabei selbst keine Krankenkasse. Sie bleiben bei Ihrer gewohnten Versicherung (privat oder gesetzlich), und die KSK übernimmt die Hälfte der gesetzlichen Beiträge.

Wer hat Anspruch auf Mitgliedschaft?

Anspruch auf Unterstützung durch die KSK hat, wer hauptberuflich (!) einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht und damit mindestens 3900 Euro im Jahr verdient. Es gibt Ausnahmen für Berufseinsteiger*innen, und man darf auch ab und an die Mindestgrenze unterschreiten (zweimal in sechs Jahren). Sie dürfen dabei maximal eine/n Angestellte/n haben. Wer Anspruch auf KSK-Mitgliedschaft hat, ist zugleich auch dort versicherungspflichtig (!).

Wie hoch sind die Beiträge?

Die  Versicherungsbeiträge errechnen sich wie bei Arbeitnehmer*innen aus dem Einkommen, es gelten auch die gleichen Beitragsbemessungsgrenzen. Das Einkommen melden Sie der KSK einmal im Jahr. Sie brauchen dafür zunächst keine Beweise vorzulegen, müssen aber mit einer Prüfung rechnen.

Wie meldet man sich zur KSK an?

Die nötigen Anträge sind online abrufbar. Die Prüfung dauert eine Weile (zwischen vier Wochen und einigen Monaten). Bei positivem Bescheid ist man ab Zeitpunkt der Antragstellung Mitglied.

Lohnt sich eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?

Auf jeden Fall. Als Selbständige(r) müssen Sie sich ja sowieso in einer Krankenkasse versichern. Die KSK übernimmt hier immerhin die Hälfte der Beiträge. Nach sechs Wochen gibt es dann auch Krankengeld. Rentenversicherungspflichtig sind Sie als Selbständige(r) zwar nicht, aber da Sie mit der KSK nur die halben Beiträge zahlen, sollte sich das auch rentieren.

Wie finanziert sich die Künstlersozialkasse?

Die KSK wird aus Steuermitteln und aus Zahlungen von abgabepflichtigen Unternehmen finanziert. Wenn Sie Covergrafiker oder Lektor*innen beschäftigen, sind Sie sehr wahrscheinlich auch selbst abgabepflichtig. Näheres zur Abgabepflicht finden Sie hier.