Endlich Eulen in Athen! Was sich mit der gesetzlichen E-Book-Preisbindung ändert (Tipp: Nichts)

Gerade kam meine bessere Hälfte von der Arbeit.

  • “Hast du schon gehört? eBooks fallen nun auch unter die Buchpreisbindung!”
  • “Äh, ja, das ist so ungefähr klar, seit es eBooks gibt. Es stand nur nicht so direkt im Gesetz.”
  • “Aber dann kannst du doch keine Preisaktionen mehr machen?”
  • “Doch. Preisbindung heißt bloß, dass ein Buch überall gleich viel kosten muss. Preisänderungen sind erlaubt.”
  • “Und was soll dann der Beschluss?”

Tja, da hatte ich keine Antwort parat. Es kam ja im Radio, und vermutlich wird es die Tagesschau auch melden. Also ist es wohl wichtig, zumindest subjektiv (oder die Journalisten-Kollegen haben nicht recherchiert). Aber es ist so ziemlich der sinnloseste Kabinettsbeschluss der letzten Monate (und immerhin hat es auch nur ein knappes Jahr gedauert). Statt sich endlich um die Senkung der Mehrwertsteuer für eBooks zu kümmern, verankert man eine Regel, die es eh schon gab. Das ist ungefähr dasselbe, wie zu verbieten, BMWs zu stehlen. Die darf man nämlich auch schon bisher nicht klauen. Aber steht das denn im Gesetz?

Und was ändert sich nun? Nichts. Weder richtet die Gesetzesänderung etwas gegen vermeintliche oder echte Monopolisten in der Buchbranche aus noch behindert oder fördert sie Autorinnen und Autoren, Verlage und Buchhändler in ihrer künftigen Arbeit. Denn es ändert sich ja, wie gesagt, nichts.