Erstauflage beim Verlag, selbe Story neu geschrieben als Selfpublisher?

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Georg Leutner asked 6 Jahren ago

Hallo in die abendliche Runde.
Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit einem Verlag gemacht. Jetzt hängt mein Buch, der erste Band von insgesamt vier Büchern, bei denen fest. Ein Kündigungsrecht wird im Vertrag gar nicht erst erwähnt, einer Aufhebung stimmen sie nur zu, wenn ich die Lagerbestände übernehme, was ich nicht kann, da ich kein Top-Verdiener bin.
Nun habe ich mir überlegt, ob es möglich wäre, das erste Buch nochmal komplett neu zu schreiben (von der Gottperspektive auf Ich-Form, so wie in den Nachfolgern. Außerdem will ich es ausbauen). Darf ich es dann selbst veröffentlichen, auch wenn die Geschichte inhaltlich die selbe ist? Oder verstößt das dann gegen irgendeine Regel? So gesehen ist es ja dann ein komplett neues Buch, auch wenn die Namen und die Grundstory dieselben sind. Den Titel würde ich ebenfalls kürzen, damit es nicht derselbe ist.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

6 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Das lässt sich ohne Einsicht in den Vertrag schwer beantworten. Grundsätzlich sind Verträge dazu da, dass sich beide Seiten daran halten.

Georg Leutner answered 6 Jahren ago

Das ist mir klar. Aber natürlich steht dazu nichts im Vertrag, außer das ich das Buch so wie es beim Verlag ist, natürlich nicht selbst veröffentlichen darf.
Meine Frage ist ja generell, ob ich mein eigenes Buch neuschreiben darf und es dann selbst veröffentlichen kann, auch wenn die grundlegende Story dazu schon in der Verlagsversion war. Vorausgesetzt ich benutze ein neues Cover und formuliere den Text aus der Erzähler-Perspektive in die Ich-Perspektive um. Einige Teile werde ich auch löschen und neuschreiben. Das heißt im Endeffekt bleiben dann nur die Namen (damit es weiterhin zu den Nachfolgern passt) und die Grundidee der Geschichte gleich, sowie ein Teil des Titels.

Georg Leutner answered 6 Jahren ago

Im Vertrag steht dazu leider nichts. Das ist nur so ein drei Seiten Papierchen. Natürlich darf ich nicht das exakt selbe Buch selbst veröffentlichen, das ist mir schon klar.
Aber wenn ich eben die ganze Geschichte von der Erzähler-Perspektive in die Ich-Perspektive umschreibe, einige Teile der Story auch ganz lösche oder neuschreibe und auch ein anderes Cover nehme, ist es ja nicht mehr dasselbe Buch. Alles was dann noch übereinstimmt, ist die Grundidee der Story, ein Teil des Titels, sowie die Namen der Protagonisten, die ich nicht ändern kann, da sie in den nachfolgenden Büchern ja auch so heißen.
Ist das erlaubt?

Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Urheberrechtlich ist das eher kein Problem, da es auf Stories kein Urheberrecht gibt. Aber stell dir vor, der Vertrag nimmt die Story von Teil 2 (an dem er keine Rechte hat), schreibt damit einen neuen Roman und verkauft den als “Nachfolger”… Ist das okay? Der Verlag, so schlecht die Erfahrungen mit ihm auch waren, hat in Lektorat, Cover und Auflage investiert. Was du vorhast, dürfte in Richtung unlauterer Wettbewerb gehen. Letztlich wirst du es als Lehrgeld akzeptieren müssen.

Georg Leutner answered 6 Jahren ago

Leider hat der Verlag nach eigenen Aussagen gar kein Geld für ein professionelles Lektorat, und lässt das deshalb einfach von Privatleuten machen, was man leider bei meinem Buch auch sehr stark merkt (war mein Erstes, da waren/sind leider noch viele Fehler drin) und was auch einer der Gründe ist, weshalb ich es selbst neu auflegen will. Auch das Cover habe ich selbst gestaltet und dem Verlag fertig geliefert. Die Erstauflage ist inzwischen komplett ausverkauft, also ihr Geld haben sie auch wieder drin. Trotzdem verstehe ich natürlich, das es eine rechtliche Grauzone ist, die mir auch ganz arg auf die Füße fallen kann, was ich natürlich nicht möchte. Leider ist das Buch so, wie es jetzt ist, einfach nur peinlich für mich und wird vielen Lesern oftmals ganz oben angezeigt, wenn sie nach meinem Autorennamen suchen. Es ist also regelrecht geschäftsschädigend … kann ich denn da gar nichts machen?
 

Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Was steht denn im Vertrag? Wenn ein Lektorat vereinbart ist, der Verlag das aber nicht geleistet hat, dann hat er seine Pflichten verletzt und eine Kündigung ist möglich. Es könnte allerdings sein, dass man einen Anwalt braucht, um das durchzuziehen. Als erstes den Vertrag mit Hinweis auf die Vertragsverletzung kündigen.

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