Fragen zum Titelschutz

Markus asked 7 Jahren ago

Hallo Herr Matting,
ich habe den sehr interessanten Beitrag zum Thema Titelschutz gelesen, woraus sich mir aber noch ein paar Fragen ergaben.

  • Wenn in Deutschland ein Titelschutz beantragt wird, gilt der dann weltweit, oder nur in Deutschland, oder in allen deutschsprachigen Ländern?
  • Hab ich es richtig verstanden, dass man einen Titelschutz nur beantragen kann, wenn es diesen Titel noch nicht gibt – da bestehende Titel ja von sich aus schon geschützt sind.
  • Von daher ist es korrekt, dass man einen Titel nicht mehr verwenden darf, sobald es diesen schon gibt?
  • Wer hat die Aufgabe zu recherchieren, ob es schon einen derartigen Titel gibt? Autor, Verlag, Selfpublishing-Plattform?
  • Wer wird im Klagefall zu Rechenschaft gezogen? Autor, Verlag, Selfpublishing-Plattform?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!

7 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Titelschutz gibt es nur in Deutschland, dann 2 x Ja und 2 x Autor (im Selfpublishing) bzw. der Verlag.

Lizzi answered 7 Jahren ago

Wie ist das mit internationalen Büchern? Nehmen wir an ein englisches Buch heißt “The Book”ohne Untertitel und Schnick Schnack. Und ein deutscher Autor veröffentlicht ein Buch mit dem gleichen Titel. Dann besteht doch theoretisch eine Verwechslungsgefahr, auch wenn es unterschiedliche Sprachen sind oder? Und ist das überhaupt erlaubt? Im Internet könnte ich nichts zum internationalen Titelschutzverhalten finden. Es wird immer nur erklärt wie es sich mit deutschen Büchern verhält. Aber nicht wenn 2 Bücher aus unterschiedlichen Ländern  den gleichen  Namen tragen. 

Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Wie schon oben gesagt: Titelschutz gibt es nun einmal nur in Deutschland, also wirst du auch nichts zum “internationalen Titelschutzverhalten” finden. Es kann in den USA oder sonstwo problemlos mehrere Bücher mit den Namen “The Book” geben. Problematisch wird es dann erst mit dem Markenrecht (Twilight, Harry Potter etc. sind geschützte Marken).

Lizzi answered 7 Jahren ago

Danke für die Antwort Matthias :). Hm vielleicht hab ich meine Frage falsch formuliert ?. Ich meine wenn das Buch “The Book” auch in Deutschland vertrieben wird, darf ein Buch hier dann genauso heißen? Um das genauer zu beleuchten: ich habe nach einem Buch von einer deutschen Autorin gesucht was zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht erschienen war (dachte es gibt eine Leseprobe oder so). Und bin dabei auf ein Buch  von einem englischen Autor gestoßen das den gleichen Namen trägt. Etwa eine Woche später hat sie das Buch dann veröffentlicht. Die Unterscheidung liegt auf den ersten Blick eben beim Cover und dem Namen des Autors. Daher die Frage muss ich die Titel anderer Bücher beachten die einen solchen die in Deutschland vertrieben werden aber nicht aus Deutschland stammen?  
 

Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Wenn das Buch nicht für den deutschen Markt gemacht wurde, ist es kein Problem. Im Grunde sind ja alle Bücher weltweit irgendwie in Deutschland erhältlich.

Z answered 5 Jahren ago

dann bringt mir der Titelschutz eigentlich nichts mit Hauptsitz in Österreich? oder würde das buch nn nr in deutschlnd gechützt sei selbst wenn es vonösterreich as beantragt wird? kann man das überhaupt machen?
 

Matthias Matting Mitarbeiter answered 5 Jahren ago

Ja, man kann auch von Österreich eine Titelschutzanzeige schalten.

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