Mitarbeit anderer Autoren

Musiker asked 6 Jahren ago

Hallo zusammen,
ich erstelle freiberuflich Noteneditionen mit musikwissenschaftlichem Schwerpunkt, dazu auch Notenhefte mit eigenen Kompositionen. Ich lasse sie drucken und verkaufe sie in geringefügigem Umfang auf Veranstaltungen und über meinen Webshop (höchstens ein paar hundert EUR im Jahr, sonstiges Familieneinkommen 70 000 EUR/Jahr). Jetzt möchte ich Editionen unter Mitarbeit anderer Musiker erstellen. Ist das wohl in Ordnung, wenn sich dies auf beratende oder geringfügig editorische Tätigkeit (Fingersätze, Anmerkungen) bezieht? Kann ich dafür ein Honorar zahlen?
Vielen Dank und herzliche Grüße!
 

3 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Was heißt denn “in Ordnung”? Sicher ist es in Ordnung. Ist eine gewerbliche Tätigkeit…

Musiker answered 6 Jahren ago

Lieber Matthias,
danke für Deine Antwort. “In Ordnung” war natürlich auf die bisherige Freiberuflichkeit bezogen. Die wurde vom Finanzamt auch bezüglich des Selbstverlages bisher akzeptiert, vermutlich wegen Geringfügigkeit der Verkäufe. Deiner Einschätzung nach ändert eine Mitarbeit anderer diesen Status. Ich frage mich nun, was z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten  etc. machen, wenn sie Leuten Honorare zahlen oder diese anstellen. Zusätzlich Gewerbe anmelden?
Vielen Dank und beste Grüße! 

Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

“Editionen unter Mitarbeit anderer Musiker erstellen” klingt halt nach verlegerischer Tätigkeit, und das ist ein Gewerbe. “Korrekturlesen lesen” o.ä. wäre etwas anderes, also bestimmte Teilleistungen einzukaufen.

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