rechtliche-frage-bezueglich-quellenangabe-bei-einer-webseite

Alle Selfpublishing-Fragen und AntwortenKategorie: Allgemeinrechtliche-frage-bezueglich-quellenangabe-bei-einer-webseite
J.D. asked 6 Jahren ago

Hallo, ich möchte für mein Buch einige Fakten zu einem bestimmten Thema auflisten, welche ich einer Webseite im Internet entnahm. Dabei kopiere ich die Webseite nicht, es handelt sich also nicht um ein Zitat. Ich übernehme jedoch die Fakten (Jahreszahlen, Ereignisse…) aus jener Webseite. Überprüft habe ich jedoch die einzelnen Fakten, sie stimmen. Wie verhält es sich nun mit dem Urheberrecht? Muss ich den Autor der Webseite um Erlaubnis fragen? Benötigt mein Buch eine Haftungsausschlusserklärung? Oder reicht es, wenn ich als Quelle lediglich die Webseite und den Autor nenne? Wäre sehr froh, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! Mit freundlichen Grüßen, JD

1 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Fakten an sich sind nicht urheberrechtlich geschützt, nur Formulierungen oder ganze Fakten-Sammlungen (“Datenbanken”). Quellenangaben sind insofern fakultativ und höchstens Leserservice. 

Deine Antwort

8 + 11 =