Verlag gründen

Pascal asked 7 Jahren ago

Hallo,

Über die Zeit habe ich mich hier intensiv mit dem Thema Selfpublishing befasst. Nun, da das erste Buch so gut wie fertig ist, stellt sich die Frage nach der Veröffentlichung und hier insbesondere das Thema Impressumspflicht, welches ja in der Selfpublisherbibel bereits das ein oder andere Mal Thema war.

Nachdem zumindest die Kollegen von Papyrus ihren Service zunächst gestoppt haben, bleibt auch bei den verbleibenden Anbietern die Frage: Wenn deren Service eines Tages komplett eingestellt wird, was passiert dann mit der zugesandten, jedoch nicht mehr weitergeleiteten Post. (Und vor allem, welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir in dem Fall?)

Die einzige halbwegs anonyme Lösung die bleibt, solange man seine Tantiemen nicht teilweise noch durch die Selfpublishinganbieter weiter schmälern will (Gebühren), lautet, einen eigenen Verlag zu gründen. Richtig? Sind nicht in dem Fall dann zusätzlich IHK-Abgaben zu leisten? Oder kann der Verlag schlicht als „Nullnummer“ Aufwands- und Ertragsfrei bleiben, sodass der dahinter stehende Autor als Privatperson der alleinige Steuerpflichtige bleibt? Würde das ausreichen, die IHK-Gebühren zu umgehen? Der Verlag macht ja nur dann Sinn (um anonym zu bleiben), wenn er nicht auf den Namen des Schriftstellers lautet bzw. diesen beinhaltet, womit eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wäre, soweit ich das den Webseiten der IHKs entnehmen kann.

Ich möchte hier nicht andere die Arbeit machen lassen, leider ist das jedoch die Frage, die ich mir trotz aller Recherche noch nicht gänzlich beantworten konnte.

Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Beim Verlag reichen Name und Ort, weil er im Handelsregister eingetragen ist. “Anonym” ist das ja nun gerade nicht. Und natürlich kommen Kosten dazu, Gewerbesteuer, IHK, Steuerberatung… nur wegen des Impressums einen Verlag zu gründen, wäre eher keine gute Idee.

Pascal answered 7 Jahren ago

Dann wäre diese Seite vielleicht zu überarbeiten: http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-das-pseudonym-und-das-impressum-im-buch-oder-ebook/ „Beim Gewerbeamt einen Verlag anzumelden, kostet keine 100 Euro. Im Impressum muss der Verlag je nach Bundesland mit Name (bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Firmen Vor- und Nachname des Unternehmers) und Ort oder mit kompletter Anschrift genannt werden. Das Pseudonym kann sich dann hinter dem Verlag „verstecken“. Amtliche Stellen oder Anwälte bekommen die komplette Adresse über das Gewerbeamt heraus. Selbstverleger behalten dabei in der Regel ihren freiberuflichen Status (KSK-Mitglieder sollten das trotzdem vorab mit der KSK klären). Vielleicht kennen Sie auch einen freundlichen Kollegen, der seinen Verlagsnamen zur Verfügung stellt?“  

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