Gastartikel: Adieu, altes Urheberrecht? Neue Reformpläne zum Schutz von Kreativität

Der liebliche Duft von Glühwein und Lebkuchen durchzieht die Straßen, die Welt hüllt sich in ein bezauberndes Lichtermeer: Die Adventszeit ist da und läutet das Ende des Jahres ein! Doch damit nicht genug, denn das Ende des alten Jahres bedeutet zugleich das Bevorstehen des neuen Jahres mit all seinen neuartigen Regelungen, Umstellungen und Hürden. Autoren, Musiker und Künstler müssen aber gar nicht bibbern – außer vor Kälte vielleicht –, denn sie kommen im nächsten Jahr gut weg: Die große Koalition plant eine Novellierung des Urheberrechts! Den ersten Entwurf vom Bundesjustizministerium gibt’s schon jetzt…

Versicherungsexperte und exali.de-Gründer Ralph Günther wagt in seinem im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit exali entstandenen Gastbeitrag einen Blick ins Urheberrechts-Reform-Orakel: Verheißen die Pläne Gutes oder Schlechtes für Selfpublisher?

Die Tage des alten Urheberrechts sind gezählt: Klage- und Rückrufsrecht sollen kommen

Die ersten Reformpläne sind veröffentlicht, die Novellierung steht in den Startlöchern! Kern der geplanten Reform des Urhebervertragsrechtes ist, „die Position von Kreativen zu stärken“, so Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Gespräch mit der ZEIT. Na das ist doch mal was, wird geistige Arbeit im heutigen Zeitgeist doch eher weniger geschützt und wertgeschätzt. Damit das fortan besser klappt, sieht der Entwurf vor, ein Klagerecht für Urheberverbände einzuführen, als Präventionsmaßnahme sozusagen „für Fälle, in denen eine entsprechende Vergütung nicht gezahlt wird.“ Und auch unangemessen lange Komplettverwertungen sollen künftig verhindert werden: „[F]ür eine mehrfache Verwertung [soll] auch mehrfach Vergütung gezahlt“ werden.

Darüber hinaus soll der Urheber nach fünf Jahren ein Rückrufsrecht bekommen, d.h. findet ein Autor nach dieser Fünf-Jahres-Frist „einen Verwerter, der sein Werk zu besseren Konditionen vermarkten möchte, dann kann er wechseln, es sei denn, der ursprüngliche Verwerter steigt zu den neuen Bedingungen in den Vertrag ein“, erklärt Maas.

Feuer frei – die öffentliche Diskussion ist eröffnet!

Für Autoren und sonstige Medienschaffende ist dieses Vorhaben natürlich das Salz in ihrer Kreativitätssuppe. Schon seit Jahren warten sie auf einen solchen Schritt zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen. Doch selbstredend stößt der Entwurf nicht nur auf Zuspruch. Urheberrechtspezialist Dr. Martin Soppe erkennt darin sogar eine „Verwertungsfeindlichkeit ohne Gewinner“. Er fürchtet, dass Verlage, die junge Autoren pushen und langfristig mit ihnen planen, empfindlich in ihren Backlist-Geschäften getroffen werden könnten, sollte der dann erfahrene Autor sein Sprungbrett benutzen.

Über diese Kritik zeigt sich Bundesjustizminister Maas im Interview mit der ZEIT aber unbeeindruckt; immerhin sei doch „der erste Zeitraum der Verwertung der wirtschaftlich interessante, danach kommt es oft zu Problemen mit brachliegenden Rechten.“ Nur weil das wirtschaftliche Interesse nach den besagten fünf Jahren nochmal neu definiert und verhandelt wird, heißt das nicht unbedingt, dass der Autor seinen Vertrauensverlag mir nichts, dir nichts verlässt. Der „alte“ Verlag „behält ja immer auch das Vorkaufsrecht“ und kann entsprechend nachziehen!

Nachteile und Vorteile – der Entwurf sollte noch eine Runde drehen!

Ob der Entwurf in dieser jetzigen Form Gesetz wird, steht noch in den winterlichen Sternen. An einigen Stellen muss aber sicherlich gefeilt werden, denn es kann weder im Interesse der Urheber noch der Verwerter liegen, „dass weniger Werke produziert werden können, weil es sich schlicht nicht mehr lohnt“, gibt Dr. Martin Soppe in seinem Fazit zu bedenken.

Er befürchtet, dass gut gemeint hier leider nicht gut gemacht ist und deshalb im besten Fall nur kurzfristig positive Effekte für die Urheber eintreten werden: „Ein verwertungsfeindliches Urhebervertragsrecht mit überspannten Anforderungen an die Verwerterseite bewirkt allenfalls kurzfristig erhöhte Vergütungen für die Urheber.“ Klar ist aber, dass das Pendel deutlich zugunsten der Kreativen umschlagen muss und dafür wäre dieser Entwurf zumindest im Ansatz auf jeden Fall geeignet; er schafft einen Ausgleich, die Autoren wären flexibler und könnten von den positiven Effekten profitieren.

Urheberrechtsverletzung & Co.: Die Versicherungsseite des Reformorakels

Doch aufgepasst, es gibt versicherungsperspektivisch auch eine Kehrseite dieses ansatzweise gutgelegten Reformorakels: Verwerten Selfpublisher beispielsweise selbst fremde Texte in ihren Werken, verkompliziert sich die Lage. Jetzt heißt es recherchieren und nachvollziehen, wer momentan überhaupt die Nutzungsrechte innehat! Das gestaltet sich oft schwieriger als gedacht, denn der Schein des Endes der Inhaberkette kann auch trügen!

Und schon schneit dem Autor – wenngleich er sein Bestes gegeben hat – eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus.

Deshalb können Autoren und Selfpublisher auf Nummer sicher gehen und mit einer Media-Haftpflichtversicherung vorsorgen, um die Risiken aus ihrem Kreativ-Alltag zu minimieren.