Kindle Unlimited: Wie das Amazon-System sich bei der Abrechnung der Käufe irrt

Wenn ein Kunde mehr als zehn Prozent Ihres Buchs liest oder es über die Kindle-Leihbücherei herunterlädt, erhalten Sie einen Anteil des weltweiten KDP Select-Fonds.” – so beschreibt die KDP-Hilfeseite zu Amazons neuer eBook-Flatrate Kindle Unlimited den Abrechnungsmodus für Autoren. Das klingt, als würde Amazon nun jeden Nutzer dabei beobachten, wie er von Seite zu Seite blättert (bei der deutschen eBook-Leihlösung Readfy übrigens erklärtes Ziel). Tatsächlich sieht die Realität anders aus, wie der praktische Versuch zeigt.

Ja, es reicht nicht, ein eBook mit einem KindleUnlimited-Account einfach nur zu kaufen. Aber man braucht es auch nicht zu lesen, nicht einmal zu zehn Prozent: Es reicht völlig, das eBook wenigstens einmal zu öffnen. Selbst wenn man es sofort wieder schließt, wird das von Amazon als der Moment registriert, in dem dem Autor im KDP-Dashboard ein Leihvorgang angezeigt wird.

Das kann natürlich ein Bug sein, der bald korrigiert wird. Vielleicht ist es aber auch Absicht im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit: Denn unter Umständen bekommt der Autor nichts ausgezahlt, wenn ein KindleUnlimited-User sein eBook komplett liest. Das passiert, wenn jemand die Downloadfunktion von “Mein Kindle” nutzt und das eBook auf einen nicht per WLAN am Internet hängenden Kindle herunterlädt (wie ich es ebenfalls getestet habe). Dann kann das Gerät überhaupt keine Rückmeldung geben, wie weit jemand gelesen oder ob er auch nur das eBook geöffnet hat.

Ich habe zwar keine Zahlen, wie groß der Anteil der Kindle-Nutzer ohne WLAN ist. Aber unter den Lesern meines Kindle-Handbuchs gehörte die Verwendung des eReaders ohne WLAN zu den öfter gestellten Fragen, sodass ich das Kapitel dann auch im Handbuch aufgenommen habe.

Das nur einmal geöffnete eBook in der KU/KOLL-Abrechnung
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