Gastbeitrag: Markenrechtlicher Schutz für Buchtitel – wann sich die Eintragung als Marke lohnt

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Die Erstellung eines literarischen Werkes ist ein langfristiger Prozess. Die eigene Kreativität und schöpferische Gestaltungskraft fließen voll und ganz in die niedergeschriebenen Worte. Daher erlangt man mit der Erstellung eines Werkes automatisch das Urheberrecht. Der urheberrechtliche Schutz gilt jedoch nur für den Inhalt eines Werkes. Der Buchtitel selbst ist nur in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützt.

Rechtlicher Schutz nach dem Markengesetz

Der rechtliche Schutz für den Titel eines Werks nach § 5 und § 15 des Markengesetzes kommt erst mit der Veröffentlichung zustande. In der Zeit vor der Veröffentlichung ist der Titel noch nicht geschützt. Will man die Namensrechte bereits vor der Veröffentlichung sichern, kann man eine Titelschutzanzeige schalten. Wie das funktioniert und wie lange diese gültig ist, kann im Artikel „Autoren-Tipp: Titelschutz beantragen – warum, wo und zu welchen Kosten?“ nachgelesen werden.

Sobald das Werk veröffentlich wurde, greift der Schutz des „Werktitels“ nach dem Markengesetz. Der Schutz als „Werktitel“ bezieht sich nur auf den Titel des Werkes und nicht auf dessen Herkunft (Autor, Verlag, etc.) oder den Inhalt. Veröffentlicht man zum Beispiel ein Buch mit dem Titel „Warten auf Godot“, darf kein anderes Werk (Buch, Film, etc.) diesen Titel nutzen, wenn der Titel unterscheidungskräftig (also außergewöhnlich) genug ist. Allerdings kann der Name für andere Waren oder Dienstleistungen genutzt werden. So könnte man zum Beispiel ein Café „Warten auf Godot“ nennen. Eine Marke bietet dagegen Schutz vor der Verwendung aller Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist.

Welche Anforderungen muss ein Buchtitel erfüllen, um geschützt werden zu können?

Damit ein Buchtitel Schutz genießt, muss dieser öffentlich genutzt werden und zudem eine hinreichende Unterscheidungskraft besitzen. Der Haupttitel verleiht dem Werk einen individuellen und unterscheidbaren Namen und gilt daher als Werktitel. Daneben kann aber auch der Untertitel unter den Begriff des Werktitels fallen und unabhängig vom Haupttitel geschützt sein.

So kann es durchaus vorkommen, dass man zwei Bücher mit dem Titel „Der Boxer“ findet. Eines davon beschäftigt sich mit der Hunderasse und das andere ist ein fiktiver Roman über die Karriere eines Profi-Boxers. Ist der Haupttitel nicht unterscheidungskräftig genug, können „Der Boxer – Ein unverstandener Hund“ und „Der Boxer – Karriere im Ring“ unter Umständen nebeneinander existieren. Der Untertitel wäre dann das Unterscheidungsmerkmal zwischen den Werken.

Laut Gesetz gibt es nur geringe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Titeln. Allgemein gebräuchliche Begriffe, die sich zum Beispiel durch den Inhalt des Werkes ergeben, liegen dabei oft unterhalb der Schutzschwelle und können nicht geschützt werden. Das gilt zum Beispiel für geographische Angaben, die man bei Reiseführern verwendet. Verwendet man allerdings einen allgemein gebräuchlichen Begriff für ein Werk im übertragenen Sinne, kann dieser als unterscheidungskräftig gelten und als Werktitel geschützt werden. Beispielsweise wenn man „Horizont“ als Titel einer Zeitschrift verwendet.

Ist der Buchtitel hinreichend unterscheidungskräftig und damit als Werktitel geschützt, gilt das zugleich für Film- und Bühnenwerke. Daraus resultiert auch, dass man sein Buch nicht nach einem Film oder Theaterstück benennen darf.

Buchtitel als Marke schützen lassen

Buchtitel sind bei Veröffentlichung automatisch als „Werktitel“ geschützt, nicht aber als Marke. Die Markenanmeldung für Buchtitel ist zwar durchaus kostspielig. Für den Schutz einer Marke in Deutschland muss man neben den Anwaltsgebühren für die Anmeldung mindestens 290 Euro Amtsgebühren einkalkulieren. In vielen Fällen kann es sich aber lohnen, den Buchtitel zusätzlich als Marke schützen zu lassen.

Hier ein Beispiel: Sie veröffentlichen als Fitnesscoach ein Buch mit dem Titel „FitnessPassion – Die besten 5 Minuten Fitnessübungen“ und möchten zusätzlich zum Buch auch die eigene Homepage mit den dort angebotenen Fitnesskursen bewerben. Hier kann es sich lohnen, „FitnessPassion“ als Marke schützen zu lassen und eventuell eine ganze Linie an Fitnessprodukten und -dienstleistungen unter diesem Namen (Kurse, Sportgeräte, etc.) anzubieten. Schützt man die Bezeichnung nicht als Marke, kann es sein, dass jemand anders den Erfolg des Buches ausnutzt und selbst „FitnessPassion“ benutzt oder als Marke anmeldet.

Vorgehensweise bei der Anmeldung einer Marke

Wer seine Marke in Deutschland anmelden möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Für Unionsmarken (EU-Marken) ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verantwortlich. Die Gebühren der Markenanmeldung richten sich nach der Anzahl an Kategorien, für welche die Marke geschützt werden soll. Diese Kategorien werden als „Nizza-Klassen“ bezeichnet. Will man seine Marke für mehrere Waren- und/oder Dienstleistungsarten schützen lassen, benötigt man dafür mehrere Klassen und bezahlt dementsprechend höhere amtliche Anmeldegebühren.

Dieser Prozess ist für Laien sehr kompliziert, was oft dazu führt, dass die Marke am Ende nicht angemeldet werden kann, die amtlichen Anmeldegebühren allerdings trotzdem erhoben werden. Um zu vermeiden, dass dies passiert, sollte man einen erfahrenen Anwalt im Markenrecht mit der Markenanmeldung beauftragen. Der Anwalt erstellt eine Liste mit allen notwendigen Waren und Dienstleistungen, die auf die notwendige Anzahl der Klassen reduziert wird. So spart man nicht nur an Anmeldegebühren, sondern kann sich auch sicher sein, dass die Marke in den ausgewählten Klassen angemeldet werden kann.

Erfolgreiche Marken zeichnen sich durch einen hohen Wiedererkennungswert aus und sollten daher bewusst gewählt werden. Vor der Wahl der Marke sollte man unbedingt eine umfangreiche Markenrecherche durchführen, um auszuschließen, dass die Wunsch-Marke bereits existiert. Da die Anmeldung des Buchtitels als Marke kompliziert sein kann, sollte man einen Anwalt mit der Markenanmeldung beauftragen. Ist man sich noch nicht sicher, ob sich die Anmeldung einer Marke für das eigene Werk lohnt, kann man zunächst auf eine markenrechtliche Beratung beim Anwalt zurückgreifen, um keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.