Rechtsschutzversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht – welche Versicherung brauchen Self-Publisher?

Wer heutzutage ein Buch veröffentlichen möchte, muss dafür nicht mehr bei sämtlichen Verlagen hausieren gehen und dann auch noch die ausschließlichen Nutzungsrechte abgeben. In Zeiten von Web 2.0, Highspeed-Druckern und eReadern kann jeder selbst zum Verleger werden, sein Werk ganz einfach im Internet veröffentlichen und so einer breiten Leserschaft zugänglich machen. Zur Unsicherheit, ob mit dem Geschriebenen tatsächlich Geld verdient werden kann, kommt aber noch ein weiteres Risiko hinzu: die Haftung.

Mit welchen Haftungsrisiken sich Self-Publisher konfrontiert sehen und welche Versicherung zum Schutz davor in Frage kommt, erklärt Versicherungsexperte Ralph Günther von exali.de. Dabei vergleicht er die Rechtsschutzversicherung (kurz RSV) und die Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) direkt miteinander. Dieser Beitrag entstand im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit Exali.

Haftungsrisiken von Self-Publishern: Rechtsverletzungen mit teuren Folgen

Als Self-Publisher sind Sie völlig auf sich gestellt. Ihnen steht kein Lektor zur Seite, kein Rechtsberater des Verlages oder sonstiger Ansprechpartner, an den Sie sich bei Fragen vor der Veröffentlichung wenden könnten. Neben schnellem Erfolg kann die Tätigkeit im Internet deshalb auch unangenehme Dinge mit sich bringen: So kann es passieren, dass Sie mit Ihrer Veröffentlichung gegen die Urheberrechte eines anderen Autors oder Grafikers verstoßen oder der Titel den Werktitelschutz eines bereits veröffentlichen Werks verletzt. Auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wäre denkbar. Das alles kommt trotz sorgfältiger Arbeitsweise immer wieder vor.

Die Kosten, die solche Verstöße nach sich ziehen können, sind immens. Schließlich werden die geschädigten Personen den Verstoß gegen ihre Rechte nicht einfach so auf sich sitzen lassen. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sind in solchen Fällen keine Seltenheit. Und je bekannter das Werk oder die Marke, desto höher fällt der Streitwert aus, der für den Rechtsverstoß veranschlagt wird.

Rechtsschutz oder Vermögensschadenhaftpflicht – wer leistet bei Schadenersatzforderungen

Um im Ernstfall nicht allein dazustehen und komplett für die Kosten aufkommen zu müssen, kann es für eBook-Autoren sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen. Welche Versicherungsart dabei die Richtige ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Eines ist jedoch sicher: Eine Rechtsschutzversicherung allein wird in den beschriebenen Fällen nicht ausreichen. Warum?

Es gibt gravierende Unterschiede zwischen der Rechtsschutzversicherung und der Vermögensschadenhaftpflicht. Besonders wichtig ist dabei das Thema Schadenersatzforderungen – schließlich ist das der Faktor, der einen Rechtsverstoß so teuer machen kann. Eine RSV übernimmt jedoch niemals eine Schadenersatzforderung. Auch die Abwehr einer solchen Forderung wird nicht übernommen. Erst, wenn es um die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung geht, wird die Rechtsschutzversicherung u. U. interessant – sie kommt nämlich für die Verfahrenskosten in bestimmten Fällen auf.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht dagegen, wie etwa die Media-Haftpflicht, sorgt für die Abwehr unberechtigter Ansprüche seitens Dritter und trägt im Falle einer berechtigten Forderung die Kosten für Schadenersatzforderungen und die Kosten für damit zusammenhängende Verfahren.

Rechtsschutzversicherung: Durchsetzung eigener Ansprüche in bestimmten Fällen

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Self-Publisher nur sehr bedingt sinnvoll. Denn grundsätzlich übernimmt die RSV zwar die Kosten der Durchsetzung eigener Ansprüche – allerdings nicht, wenn diese im Zusammenhang mit Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen (siehe Musterbedingungen zur Rechtschutzversicherung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft, §3.2.6).

Zwar sind Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt (Steuerrechtsschutz vor Gerichten), in der Rolle als Arbeitgeber z. B. bei Kündigungen (Arbeits-Rechtsschutz), bei einem Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen (Verkehrsrechtschutz), einer Auseinandersetzung mit dem Mobilfunkanbieter (Vertragsrechtsschutz für Nebengeschäfte) oder in einem Strafverfahren wegen eines Betriebsunfalls (Straf-Rechtsschutz) versichert. Als Self-Publisher dürfte dies für Sie jedoch kaum von Interesse sein.

Achtung: Eine private Rechtsschutzversicherung (=Privat-Rechtsschutz) ist zudem nicht geeignet, um rechtliche Auseinandersetzungen abzusichern, die auf beruflichen Tätigkeiten basieren. Hierfür ist ein spezieller Firmen-Rechtsschutz nötig, der Sie als selbständigen Autor schützt.

Geht es nicht um die Durchsetzung eigener, sondern vielmehr die Abwehr fremder Ansprüche, stößt die Rechtsschutzversicherung an ihre Grenzen. Besonders im Media-Business, wo Ansprüche aus Rechtsverletzungen zu den häufigsten Schäden gehören, ist dem Versicherten damit nicht geholfen. Auch Self-Publishern bietet eine Rechtsschutzversicherung folglich nicht ausreichend Schutz.

Media-Haftpflicht: Beistand und Kostenübernahme bei Rechtsverletzungen

Eine andere Versicherungsart kann hier Abhilfe schaffen: Die Media-Haftpflicht, eine Berufshaftpflicht für die Medienbranche, wurde speziell zur Absicherung der Haftungsrisiken von Autoren, Übersetzern, Bloggern & Co. entwickelt – der Schutz vor Inanspruchnahme durch Dritte (= Schadenersatzforderungen) steht dabei im Mittelpunkt. Auch Fehler eines selbstständig publizierenden Autors, die zu Schadenersatzforderungen führen, können folglich abgedeckt werden. Dazu gehören auch Rechtsverletzungen, z.B. Verstöße gegen Urheber-, Namen-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Lizenzrechte.

Mit dem integrierten „passiven Rechtsschutz“ kann die Media-Haftpflicht ebenfalls punkten: Werden an den Autor ungerechtfertigterweise Schadenersatzansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen gestellt, so übernimmt der Versicherer die Kosten im Zusammenhang mit deren Abwehr.

Fazit: Durchsetzung eigener Ansprüche schwierig

Beim Thema Durchsetzung eigener Ansprüche ist die Media-Haftpflicht der falsche Ansprechpartner. Doch auch der Rechtsschutzvertrag ergänzt die Media-Haftpflicht bei der aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche nicht optimal. Denn wie bereits angesprochen sind Ansprüche im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen oder Auseinandersetzungen mit Ihren vertraglichen Auftraggebern allgemein ausgeschlossen.

Das Ergebnis des Vergleichs spricht nicht unbedingt für die RSV: Schadenersatzforderungen durch eine Medientätigkeit und ggf. damit in Zusammenhang stehende rechtliche Kosten sind durch eine Media-Haftpflicht gut versicherbar. Die Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Dritten durch einen Firmen-Rechtschutz ist jedoch nur mit Einschränkungen in wichtigen Bereichen möglich.

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Autoren, Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.

Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er sehr aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes im (New) Media Business mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen über exali.de am Markt eingeführt.

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