Spätestens wenn man als erfolgreicher Selfpublisher irgendwann mit einem Verlag verhandelt, fragt man sich, ob das nicht jemand übernehmen könnte, der sich damit besser auskennt: ein(e) Literaturagent(in). Petra Hermanns von der Agentur Scriptsforsale diskutiert in einem Gastbeitrag diese Frage. Ich übergebe das Wort:

Als Literaturagentin stehe ich zunehmend vor der gestellten Frage, ob Selfpublisher einen Literaturagenten brauchen. Eine Frage, die sich nicht eindeutig auf alle Märkte und Autoren beantworten, aber deutlich werden lässt, dass die Aufgabenbereiche der Agenten immer vielfältiger werden mögen. Vor wenigen Wochen konnte ich mich auf der Frankfurter Buchmesse mit der Branche über die neuesten Trends und Entwicklungen austauschen, das Thema Selfpublishing wurde dabei stets erwähnt und diskutiert.

Derzeit scheint es an der Zeit für neue Konzepte: nach bestselleridee.de kommt nun auch die aus der Self-Publishing-Branche nicht ganz unbekannte Firma Tredition mit einem in dieser Form neuartigen Konzept. Ihre Plattform Buchtalent.de fungiert als eine Art virtueller Agent: Manuskripte, die Autoren hier einstellen, werden zunächst Verlagen vorgelegt (die Tredition allerdings auch erst noch von der Teilnahme überzeugen muss).

Kauft der Verlag das Manuskript, was wohl eher die Ausnahme als die Regel ist, ist der Prozess auch schon zuende (die Einzelheiten machen dann Verlag und Autor aus). Der Verlag kann eine Buchidee aber auch “beobachten”, also eine Art Option erwerben. Dafür muss der Verlag nichts zahlen. Der Autor veröffentlicht sein Buch dann über Buchtalent.de als Print und eBook, Tredition bringt es in den Handel.  Der Verlag, der die Option hat, wird über die Entwicklung der Verkäufe unterrichtet und kann dem Autor jederzeit einen Vertrag anbieten. Parallel erhält er sogar 2,5 Prozent vom Umsatz.

Gehen mehr als 1000 Exemplare über den Ladentisch, entsteht daraus eine Verpflichtung: Schlägt der Verlag dann nicht binnen drei Monaten zu, darf Buchtalent den Titel anderen Verlagen anbieten. Der Autor bekommt dabei für jedes verkaufte Exemplar ein Honorar, das in verlagsüblicher Höhe liegt beziehungsweise sogar leicht darüber (10 Prozent vom Netto-Verkaufspreis für Taschenbuch, 11 Prozent bei Hardcover, 30 Prozent beim eBook).