Wenn Aussprüche eines Anderen für Ärger sorgen, dann ist mit ziemlicher Sicherheit das Zitierrecht im Spiel, das für ziemlich ungemütliche Situationen sorgen kann. Für den ehemaligen Biografen des Altkanzlers Kohl sowie seinen Co-Autor wird es nun tatsächlich richtig ungemütlich: Die Richter waren sich über alle Instanzen hinweg einig und nun hat auch der Bundesgerichtshof die Urteile der vorinstanzlichen Richter bestätigt.

Was genau die Richter entschieden haben, welche Auswirkungen das für das Autoren-Duo und den Erfolg ihres Buches haben wird und was Selfpublisher aus dem Fall lernen können, sieht sich Gastautor Ralph Günther, Gründer und Geschäftsführer von exali.de, heute genau an.

„Sag nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ Diesen Ausspruch des deutschen Dichters Matthias Claudius sollten sich Selfpublisher zu Herzen nehmen – besonders wenn es darum geht, andere Personen zu zitieren. Genau zu wissen, welche Aussagen von wem unter welchen Umständen zitiert werden dürfen, ist von großer Bedeutung. Denn ein Fehler kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein bereits veröffentlichtes Werk zurückgezogen werden muss, und auch Schadenersatzforderungen sind keine Ausnahme.

Warum Aussagen eines ehemaligen Bundeskanzlers für ein Autoren-Duo zum Verhängnis geworden sind und welche Grenzen das Zitierrecht auch Selfpublishern auferlegt, dem widmet sich Ralph Günther, Gründer und Geschäftsführer von exali.de, heute in seinem Gastbeitrag. Disclaimer: Dieser Beitrag entstand im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit Exali.