Deutschland ist eines von wenigen Ländern weltweit, das über den Endkundenpreis von Büchern ein eigenes Gesetz verabschiedet hat, das “Gesetz über die Preisbindung für Bücher”, (kurz: Buchpreisbindungsgesetz, BuchPrG). Das Ziel des Gesetzes besteht ausdrücklich darin, das Kulturgut Buch zu schützen, indem über Beschränkungen der freien Preisgestaltung ein möglichst breites Angebot gesichert wird.

Wie es aussieht, wird in der neuen Fassung des Gesetzes über die Buchpreisbindung das E-Book zwar explizit aufgenommen, doch genauso explizit fallen Selfpublisher in Zukunft aus dem Anwendungsbereich heraus. Das Gesetz ist zwar noch nixht verabschiedet, aber zumindest die Bundesregierung schreibt: „Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.“

Das ist auf der einen Seite ganz schön dreist – Selfpublisher, die bei Amazon die Hälfte der Bestsellerliste reserviert haben und auch bei den Tolino-Händlern zunehmend präsent sind, sind also “nicht buchhandelstypisch”? Haaaalllloooo?

Zum Welttag des Buches stellte das Bundeswirtschaftsministeriums heute einen Gesetzentwurf vor, der die Preisbindung auch für eBooks ausdrücklich verankern soll. Das “Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes” würde in Paragraph 2, Absatz 1, Nummer 3 die Passage „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ einfügen.

Damit wird dann auch gleichzeitig klargestellt, dass gestreamte beziehungsweise geliehene (also nicht zum dauerhaften Zugriff angebotene) Titel von der Preisbindung ausgenommen bleiben – was den Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates wie Skoobe oder Kindle Unlimited sichert.

Wann immer in den USA ein neues HumbleBundle erscheint und mal eben Umsätze in fünfstelliger Höhe erwirtschaftet, erwacht das Interesse, auch hierzulande ein solches Modell für eBooks anzubieten. Zwar erlaubt die Preisbindung, Bücher zu verschenken – doch wie bei Openbooks.com den Käufer einen eigenen Preis festlegen zu lassen, das ist eindeutig verboten. Das Preisbindungsgesetz, das muss man eindeutig feststellen, behindert die Umsetzung innovativer Preismodelle. Und da Selfpublisher schon vom Ansatz her innovativ sind und sein müssen, stoßen sie öfter an vom Gesetz vorgegebene Grenzen, als ihnen lieb ist. Ich schließe mich selbst da mit ein.

Ein interessantes Veröffentlichungsmodell bietet die Website Openbooks.com, die seit kurzem im Betastadium zugänglich ist. Beginnen wir mit der Lesersicht: Mir gefällt ein eBook? Dann lade ich es einfach herunter. Ein Klick auf “Download” reicht, ich muss mich nicht einmal anmelden.

Das eBook landet gezippt auf meiner Festplatte; im Archiv verbergen sich ePub-, Mobi- und PDF-Version des Titels, natürlich alle ohne Kopierschutz (DRM). Diese Datei darf ich auch an all meine Bekannten und Freunde weitergeben. Ich öffne das eBook auf meinem Reader oder in meiner Lese-App. Ein Text erklärt mir das Prinzip: Ich kann gleich loslesen – oder auch erst einmal bezahlen. Ich lese lieber; am Ende des Buches gibt es einen weiteren Bezahl-Link.