Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig ist (eigentlich schon eher, nämlich bevor das erste Honorar geflossen ist), sollten sich Selfpublisher über ihren eigenen Status klar werden. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht: Nein. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler, wie es explizit der Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes festlegt. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

Am 1. Januar ändert sich die Art und Weise, wie beim Verkauf digitaler Güter in der EU die Umsatzsteuer berechnet wird: Es muss nun der Satz des Landes angewendet werden, in dem der Käufer wohnt. Deutsche eBook-Käufer zahlen damit bei Amazon dann 19 statt bisher 3 Prozent. Amazon hat nun per Rundmail bekanntgegeben, wie sich das bei der Preisberechnung in KDP auswirkt: KDP stellt ab 1. Januar von Netto- auf Bruttopreise um. Dabei wird automatisch für jedes Land die entsprechende Steuer auf den bisherigen Nettopreis aufgeschlagen.

KDP-Autoren müssen also theoretisch nichts tun. Wenn alles glatt läuft, steht ab 1. Januar im Preisfeld für Deutschland dann automatisch der korrekte Bruttopreis. Aus 2,90 Euro (dem Nettopreis eines 2,99-Euro-eBooks) werden damit 3,45 Euro, aus 96 Cent (Nettopreis für ein 99-Cent-eBook) werden 1,14 Euro. Das hat gleich mehrere Auswirkungen, wenn der Autor nicht eingreift: