Während in der Europäischen Union noch überlegt wird, die Mehrwertsteuer für eBooks der reduzierten Rate für Bücher anzupassen, sind andere Länder schon deutlich weiter. Wie ein Bericht der International Publishers Association (IPA) und der Federation of European Publishers (FEP) zeigt (hier als PDF), berechnen weltweit bereits 22 Länder eine reduzierte oder gar keine Mehrwertsteuer auf eBooks. Darunter sind viele lateinamerikanische Staaten, aber auch Indien, Ägypten oder Marokko.

Weitere interessante Fakten aus der Studie:

Gestern hat die EU-Kommission in Brüssel ihre Agenda für die “digitalen Märkte in Europa” bis 2020 vorgestellt. Daraus ergeben sich auch für Autoren interessante Gesichtspunkte. Diese betreffen vor allem E-Books – aber auch der Online-Handel mit physischen Gütern soll neu reguliert werden. Ein EU-weit “einheitlicher digitaler Markt” ist das große Ziel. Wer regelmäßig E-Books bei verschiedenen Plattformen kauft und verkauft, weiß, dass wir davon noch ein ganzes Stück entfernt sind. Hier die für Autoren wichtigsten Punkte aus dem Programm (PDF):

Im Zuge der EU-weiten Umstellung der Mehrwertsteuer auf eBooks zum 1. Januar haben gerade Selfpublisher lange überlegt, was die beste Reaktion ist: Den bisherigen Preis beibehalten – und damit einen geringeren Gewinn akzeptieren? Oder doch die Leser an der für deutsche Käufer höheren Steuer beteiligen und dementsprechend die Preise erhöhen?

Im Vorfeld hatte sich ein leichtes Plus für die “Preis erhöhen”-Fraktion abgezeichnet. Aber wie haben die Autoren nun wirklich reagiert? Und wie spiegelt sich diese Entscheidung in den eBook-Preisen wieder?

Verlage, andererseits, hatten weniger Reaktionschancen. Sie könnten ihre Titel nur in allen Kanälen verteuern – liegen preislich aber sowieso schon über den Selfpublishern.

Am 1. Januar ändert sich die Art und Weise, wie beim Verkauf digitaler Güter in der EU die Umsatzsteuer berechnet wird: Es muss nun der Satz des Landes angewendet werden, in dem der Käufer wohnt. Deutsche eBook-Käufer zahlen damit bei Amazon dann 19 statt bisher 3 Prozent. Amazon hat nun per Rundmail bekanntgegeben, wie sich das bei der Preisberechnung in KDP auswirkt: KDP stellt ab 1. Januar von Netto- auf Bruttopreise um. Dabei wird automatisch für jedes Land die entsprechende Steuer auf den bisherigen Nettopreis aufgeschlagen.

KDP-Autoren müssen also theoretisch nichts tun. Wenn alles glatt läuft, steht ab 1. Januar im Preisfeld für Deutschland dann automatisch der korrekte Bruttopreis. Aus 2,90 Euro (dem Nettopreis eines 2,99-Euro-eBooks) werden damit 3,45 Euro, aus 96 Cent (Nettopreis für ein 99-Cent-eBook) werden 1,14 Euro. Das hat gleich mehrere Auswirkungen, wenn der Autor nicht eingreift:

Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom wünschen sich 87 Prozent der Bundesbürger auch für elektronische Bücher eine reduzierte Umsatzsteuer, wie sie auch für gedruckte Bücher und Hörbücher gilt.

Das nimmt der Verband zum Anlass, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern. Es bestehe “auf nationaler Ebene für die Bundesregierung ausreichend Spielraum für eine Angleichung der Steuersätze, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. September 2014 (C219/13-K) ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, innerhalb des von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gesteckten Rahmens zu bestimmen, welche Produkte und Dienstleistungen von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Dabei dürfen gleichartige Produkte, die miteinander im Wettbewerb stehen, steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden.”

Ab 1. 1. 2015 entscheidet beim Bezug elektronischer Dienste über das Internet bei der Umsatzsteuerberechnung der Wohnort des Käufers über die Höhe der Steuer. Für Autoren, die bei Amazon KDP, Apple oder Kobo direkt einstellen, verringert sich dann der Nettopreis (und damit auch das Honorar) entsprechend. Das heißt auch, dass Autorinnen und Autoren überlegen müssen, wie darauf zu reagieren ist. Geben Sie sich mit der niedrigeren Auszahlung zufrieden – oder geben Sie die Änderung an den Käufer weiter?

KDP und CreateSpace haben es heute per Newsletter bekanntgegeben: Ab 1. November 2014 tritt statt Amazon EU S.à r.l. nun Amazon Media EU S.à r.l. in die mit KDP und CreateSpace geschlossenen Verträge ein. Die Adresse des Unternehmens (5 Rue Plaetis, L-2338 Luxembourg, Luxembourg) ändert sich nicht, wohl aber die Umsatzsteuer-ID, die nun LU 20944528 (statt bisher LU20260743) lautet.

Ab 1. Januar 2015 wird die Umsatzsteuer auf elektronische Dienste (also auch eBooks) im Herkunftsland des Kunden fällig – nicht mehr wie bisher im Land des Anbieters. Das ist schon lange bekannt, beschlossen wurde es von der EU bereits 2008. Deutschland hat die Regel gerade in nationales Recht umgesetzt. Für deutsche eBook-Anbieter ändert sich nichts: Thalia, Weltbild & Co. mussten auf eBooks schon immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent abliefern.

Nur Anbieter im Ausland sind betroffen – hier insbesondere Amazon und Apple, die bisher vom niedrigeren Umsatzsteuersatz in Luxemburg profitiert haben. Wo mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, ist natürlich auch der als Gewinn übrig bleibende Anteil vom Kaufpreis größer. Diese Ungleichbehandlung entfällt zum 1. Januar 2015. Also eine gute Nachricht? Nicht ganz, denn die meisten Self Publisher machen einen großen Teil ihrer Umsätze über Amazon. Wenn der Anbieter künftig nun 19 statt 3 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss, hat der Autor zwei Möglichkeiten: