Umsatzsteuer und Reverse Charge: Was der Brexit für Autoren bedeutet

London, the UK. Red bus in motion and Big Ben, the Palace of Westminster. The icons of England in vintage, retro style

Dass sich eine knappe Mehrheit der Einwohner des United Kingdom (hier vor allem Engländer und Waliser) für den Austritt aus der EU entschieden hat, hat heute bereits das Pfund abstürzen lassen. Was sich sonst alles ändern wird, darüber will ich keine Prognose abgeben. Aber auch Autoren müssen mit ein paar Veränderungen rechnen.

Diese sind allerdings geringer, als man annehmen könnte. Das liegt daran, dass das britische Pfund noch nie an den Euro gekoppelt war. Währungskurs-Schwankungen mussten Autoren bei KDP oder ihrem internationalen Distributor also schon immer ausgleichen. Natürlich wird der Export nicht nur für Autobauer teurer, sondern auch für Autoren, wenn das Pfund billiger wird. Das heißt, Sie verdienen bei Amazon.co.uk weniger. Wenn Sie allerdings Dienstleistungen (Lektorat oder Übersetzung) dort einkaufen, sparen Sie bei schwächerem Pfund, und auch die Recherche vor Ort wird billiger. Andersherum lohnt sich der deutsche Markt für britische Autoren in Zukunft mehr.

Ganz konkrete Auswirkungen wird der Austritt bei der Mehrwertsteuer haben. Großbritannien wird ja dann zum Nicht-EU-Drittstaat, wie etwa die USA. Das heißt, die EU-interne Regelung des “Reverse Charge” für digitale Inhalte wird dann nicht mehr gelten. Sie werden, wenn der Austritt geregelt ist, dann Rechnungen wie für Ihre US-Verkäufe schreiben müssen, die ja schon immer für Sie umsatzsteuerfrei waren. Und natürlich müssen Sie diese Einnahmen dann auch nicht mehr in der Zusammenfassenden Meldung erwähnen.

An der Höhe Ihrer Einnahmen ändert sich dadurch nichts, denn durch Reverse Charge ging die Umsatzsteuerlast ja bisher auf Amazon über. Es sei denn, Großbritannien nutzt die neu gewonnene Freiheit und senkt den Umsatzsteuersatz für eBooks – was ja EU-weit bisher blockiert war. Die Umsatzsteuer für gedruckte Bücher liegt dort nämlich bei Null.