Urheberpauschale.de: Unterschreiben, weil die Urheberpauschale den Urhebern zusteht

Heute ist Sonntag – und damit die perfekte Gelegenheit, eine Unterschrift unter diesen, auf urheberpauschale.de veröffentlichten Brief zu setzen.

Worum geht es? Das Urheberrecht ist in Deutschland ein unveräußerbares Persönlichkeitsrecht. Als Entschädigung dafür, dass Leser Privatkopien etwa mit Kopierern oder Druckern anfertigen dürfen, ohne Geld an den Urheber zu zahlen, sammelt die VG Wort eine Pauschale von den Geräteherstellern, die diese dann auf den Gerätepreis umlegen. Obwohl die Abgabe spätestens seit einer EU-Richtlinie von 2001 eindeutig den Urhebern zusteht, wurden über lange Jahre auch die Verlage daran beteiligt. Am 12. November 2015 hat der EuGH nun entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Trotzdem will Justizminister Heiko Maas sie durch eine Gesetzesänderung in geltendes Recht umsetzen, statt die Gesetzesbrecher zu bestrafen.

Mit Ihrer Unterschrift können Sie dagegen protestieren. Denn das Problem betrifft Selfpublisher wie jeden anderen Autor – auch Dienstleister wie BoD lassen sich zum Beispiel vertraglich an den Auszahlungen beteiligen (schauen Sie in Ihren Autorenvertrag!). Und vermutlich werden Sie nicht Ihr ganzes Leben unabhängiger Autor bleiben. Es geht da übrigens nicht um Centbeträge: “Schriftstellern, Journalisten und Autoren sind durch die fehlerhafte Ausschüttung der Urheberpauschale seit 2001 schätzungsweise 500 Millionen € verloren gegangen”, gibt Urheberpauschale.de an.