Verlagsgründung in Österreich? Ein Erfahrungsbericht

 

Österreich wird in vielen Berichten zum Thema Selfpublishing stiefmütterlich behandelt – das liegt zumindest hier bei der Selfpublisherbibel darin, dass ich in der Alpenrepublik selbst keine Erfahrungen vorweisen kann. Deshalb hat es mich besonders gefreut, dass eine Teilnehmerin meines eBook-Kurses mir ihre Erfahrungen zum Thema “Verlagsgründung in Österreich aufgeschrieben hat – mit der Erlaubnis, sie hier zu veröffentlichen. Die Autorin möchte selbst ungenannt bleiben; ich kenne sie natürlich. Und damit übergebe ich das Wort an sie:

Ich habe nicht recherchiert ob die einzelnen Kostenfaktoren in ganz Österreich gleich sind, beziehungsweise welche davon; zumindest die Tourismusabgabe ist regionalen Schwankungen unterworfen. Deswegen gebe ich sicherheitshalber bei den Kosten keine konkreten Beträge an; die aktuellen Werte erfragt am besten direkt bei den jeweiligen Stellen.

Wenn man einen Verlag gründen möchte, sollte man als allererstes zur jeweiligen Wirtschaftskammer (WKO) gehen, um sich dort vom Neugründerservice beraten zu lassen: Eventuell kann man die Neugründungsförderung beantragen, dann ist die Eintragung des Gewerbes – sowie eine eventuelle Firmenbucheintragung – kostenlos. (In diesem Fall muss die Firmenbucheintragung vor der Gewerbeanmeldung erfolgen.)

Die einfachste Unternehmensform ist das Einzelunternehmen:

  • Bilanzierungspflichtig wird man da erst ab dem Erreichen eines Jahresumsatzes von 700.000 Euro; darunter reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

  • Eine Firmenbucheintragung ist für Einzelunternehmen an sich auch erst ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro vorgeschrieben, man kann sich allerdings auf freiwilliger Basis eintragen lassen. Das macht dann Sinn, wenn man den Verlagsnamen gänzlich frei wählen möchte; ansonsten muss bei einem Einzelunternehmen der eigene Name Bestandteil des Firmennamens sein.

Mit den folgenden Kostenfaktoren ist zu rechnen:

  • Gewerbeanmeldung (fällt bei der Neugründungsförderung nicht an)

  • Jährliche Gewerbeumlage

  • Gewerbliche Sozialversicherung (GSV, man kann unter gewissen Umständen einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen; dann fallen nur die Kosten für die Krankenversicherung an)

  • Eventuell Tourismusabgabe

Bei Eintragung ins Firmenbuch zusätzlich:

  • Zwei Beglaubigungen von Unterschriften

  • Firmenbucheintragung (fällt bei der Neugründungsförderung nicht an)

So sieht der Ablauf (mitsamt Firmenbucheintragung) im günstigsten Fall aus :

(Ich weiß nicht mehr genau, wo ich überall meinen Pass herzeigen musste; den einfach immer mitnehmen.)

  • Man braucht eine Adresse für den Firmensitz, falls man den eigenen Wohnsitz verwenden möchte: Zuallererst einmal überprüfen, ob die „gewerbliche Nutzung“ der Wohnung laut Mietvertrag erlaubt ist.

  • Bei der nächstgelegenen Wirtschaftskammer zum Neugründer-Service gehen. Ich habe die Infos (vor allem bzgl. Gewerbeumlage, Tourismusabgabe, gewerblicher Sozialversicherung, Firmenbucheintragung) dann erst einmal ein paar Tage einsinken lassen.

  • Der für das Firmenbuch gewünschte Firmenname muss vor der Eintragung erst auf seine Eignung überprüft werden; dieses Formular kann man direkt bei der WKO ausfüllen. Das kann ein paar Tage dauern.

WICHTIG: An den gewünschten Firmennamen ein „e.U.“ dranhängen. Das steht für „eingetragenes Unternehmen“ und ist bei einer Firmenbucheintragung vorgeschrieben.

  • Wenn man diesbezüglich einen positiven Bescheid erhält, damit wieder zum Gründerservice gehen und dort die Erklärung zum Neugründungs-Förderungsgesetz ausfüllen. Diese bekommt man dann in vierfacher Ausfertigung mit: Eine ist für einen selber und dann noch jeweils eine für das Landesgericht (->Firmenbuch), das Stadtmagistrat (-> Gewerbeanmeldung) und die GSV. Des Weiteren erhält man auch noch zusätzliche Formulare für das Stadtmagistrat, die GSV und das Finanzamt.

  • Für eine Firmenbucheintragung braucht man eine beglaubigte Musterzeichnung sowie einen beglaubigten Antrag auf die Firmenbucheintragung. Das kann man alles bei einem Notar machen lassen; sich die Beglaubigung beim jeweiligen (Bezirks-)Gericht zu holen ist definitiv günstiger, aber etwas arbeitsaufwändiger.

WICHTIG:

  1. Man bekommt keine „Formulare“ für die Musterzeichnung und den Eintragungs-Antrag – die muss man selber vorbereiten. Diesbezüglich am besten googeln (den Begriff „Einzelunternehmen“ mit verwenden, da die spezifische Unternehmensform mit ihren jeweiligen Anforderungen sehr wichtig ist) und Vorlagen von einer vertrauenswürdigen Quelle verwenden;

  2. Sowohl bei der Musterzeichnung wie auch dem Antrag daran denken, an den Firmennamen wieder das „e. U.“ dranzuhängen!

  3. Diese Unterlagen auf möglichst dickem Papier ausdrucken; die Beglaubigung kommt jeweils auf die Rückseite und wenn der Stempel „saftelt“, scheint das bei üblichem 80 g/qm – Papier ganz extrem durch.

  4. Die Unterlagen noch nicht unterschreiben; das macht man dann wirklich erst bei der Beglaubigungsstelle.

  • Die Stelle für das Firmenbuch findet man beim jeweiligen Landesgericht (sicherheitshalber davor im Internet schauen). Den Antrag auf Eintragung, die Musterzeichnung sowie das Formular zur Neugründungsförderung dann dort abgeben. Im Schnitt dauert es etwa 2 Wochen, bis man den Bescheid diesbezüglich bekommt.

  • Bei einem positiven Bescheid diesen kopieren und zusammen mit den anderen Sachen zum Stadtmagistrat bringen. Hier findet die eigentliche Gewerbeanmeldung statt. Bis die das bei sich im System eingetragen haben, kann es (eventuell) noch einmal ein paar Tage dauern. Sobald man dann per Post die Bestätigung der GISA-Meldung erhält, kann man sich bei der GSV melden und auch gleich den Antrag auf die Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen (falls gewünscht) sowie die nötigen Sachen beim Finanzamt abgeben. (Diese beiden Stellen möglichst bald nach der Gewerbeanmeldung aufsuchen!)