Ab 18. Dezember: Mehr Geld für (fast) alle AutorInnen – acht Fragen und Antworten

Heute wurde die Änderung des Umsatzsteuer-Gesetzes endlich veröffentlicht. Das heißt, dass ab morgen auf E-Books der gleiche Umsatzsteuersatz gilt wie auf Bücher, also sieben Prozent statt bisher 19 Prozent. Was bedeutet das?

Was muss ich als AutorIn tun?

Nichts. Die Händler müssen ihren Kunden ab 18.12. sieben Prozent Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Da Sie bei den gängigen Selfpublishing-Plattformen den Brutto-Preis eingeben, müssen Sie nichts ändern. Falls Sie bei einer Plattform veröffentlichen, bei der sie Nettopreise eingeben müssen, müssen Sie diese selbst ändern. Auch das VLB stellt alles automatisch um – außer bei Bundles aus Buch und E-Book. Falls Sie Ihre Bücher selbst verkaufen, z.B. auf Ihrer Website, müssen sie den Satz natürlich auch anpassen.

Wie viel mehr Geld gibt es?

19-7 = 12 Prozent? Nein, tatsächlich etwas weniger. Bei einem E-Book-Preis von 3,99 Euro haben Sie bisher 70 Prozent von 3,35 Euro erhalten. Nun sind es 70 Prozent von 3,73 Euro. Das sind 38 Cent Differenz oder etwas über 11 Prozent.

Bekommen auch Verlags-AutorInnen mehr Geld?

In der Regel schon, denn die Auszahlungen in Verlagsverträgen beziehen sich auf den Netto-Verlagserlös oder den Netto-Verlagsabgabepreis. Beide erhöhen sich. Sind z.B. 25 Prozent vom Nettoerlös vereinbart, müsste Ihr Verlagshonorar um knapp 3 Prozent steigen.

Wann gibt es das Geld?

Das hängt von den Zahlungsbedingungen Ihrer Selfpublishing-Plattform ab. Meist dürfte es Ende Februar ausgezahlt werden, mit den anderen Dezember-Tantiemen.

Für welche Einnahmen gibt es mehr Geld?

Für E-Books. Da das Gesetz nun auch Leihmodelle und Datenbanken mit einbezieht, müssten eigentlich die gelesenen Seiten bei Kindle Unlimited ebenso darunter fallen (ohne Garantie).

In welchen Ländern gilt das Gesetz?

Es gilt für alle Händler, die E-Books an deutsche Kunden verkaufen (also Amazon.de, die Tolino-Shops, iBooks, Google Play, Kobo …). Auch einige andere Länder (Österreich, Niederlande) wollen zum 1.1.2020 die Umsatzsteuer auf E-Books verringern.

Wer bekommt nicht mehr Geld?

Wer auf Basis fest vereinbarter Pauschalen gearbeitet hat (Seitenhonorar o.ä.) bekommt als AutorIn nun nicht mehr Honorar.

Wie wirkt sich die Umstellung auf meine Steuern aus?

Sie erhalten mehr Geld, müssen also wohl mehr Einkommenssteuer zahlen. Auf die Umsatzsteuererklärung wirkt sich das (zumindest, wenn Sie über Amazon, Tolino oder Distributoren veröffentlichen) nicht aus. Denn nach wie vor verkaufen ja nicht Sie, sondern die Händler die E-Books. Sie bekommen bloß von den Händlern ein höheres Netto-Honorar ausgezahlt, auf das wie bisher bei Amazon keine USt. (Reverse Charge) bzw. bei deutschen Firmen 19 % (Tolino, Neobooks u.a.) bzw. 7% (Bookrix, Verlage) aufgeschlagen werden, die Sie dann beim Finanzamt abliefern (außer, Sie sind Kleinunternehmer).