Ab und zu sehe ich bei Facebook Einträge, in denen sich eine Neuautorin oder ein hoffnungsvoller Autor sehr darüber freuen, endlich einen Verlag gefunden zu haben. Wenn man dann nachsieht oder -fragt, wie das Unternehmen denn heiße oder welche Konditionen es biete, folgt dann doch die ein oder andere Enttäuschung: Der “Verlag” möchte zum Beispiel als Gegenleistung dafür, ein Manuskript im Buchhandel zu platzieren, eine mehr oder weniger große Summe.

Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche: