Buchpreisbindung für eBooks seit heute in Kraft – was sich ändert
Nachdem auch der Bundesrat am 17. Juni zugestimmt hat, tritt der umformulierte Text des Buchpreisbindungsgesetzes am 1. September in Kraft. Er enthält vor allem eine explizite Erwähnung von eBooks in Paragraph 2, Absatz 1, der den Anwendungsbereich definiert:
“Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind”
Was ändert sich sonst? Nichts. Das Gesetz wurde auch bisher schon auf eBooks angewendet. Sie können (und müssen) nach woe vor allen Regeln der Buchpreisbindung folgen. Ein Buch (oder eBook) muss also in allen Kanälen zu einem bestimmten Zeitpunkt dasselbe kosten.
Was Sie trotz Buchpreisbindung dürfen
Das BuchPrG ist flexibler, als viele glauben. Sie dürfen:
- Verschiedene Ausgaben (etwa Print und eBook) zu verschiedenem Preis anbieten
- Rabattaktionen durchführen
- Bücher verschenken
- Den Preis des Buches ändern
- Ihr eBook in eine digitale Bibliothek / Lese-Flatrate (KU, Skoobe…) einstellen
- Ihr Buch exklusiv bei einem Anbieter verkaufen
Was Sie nicht dürfen
Die wesentliche Einschränkung habe ich ja oben schon genannt. Der Leser muss überall dasselbe bezahlen. Deshalb dürfen Sie auch keine Rabatte oder andere Zugaben für das Buch anbieten.
Kann man ein Buch X nicht zusammen mit einem Ebook Y, das 0,01 Cent kostet, verkaufen und dann einen Mengenrabatt in beliebiger Höhe, wie zum Beispiel 50 Prozent, gewähren?
Oder so wie hier mit Drogen: https://nypost.com/2018/02/01/inside-this-states-loophole-where-you-can-gift-weed/
Nein, auch Bundles und E-Books sind preisgebunden.
Bei Amazon habe ich das Problem, dass die bestimmte Preis nicht anbieten. So kann man ein Kindle-Buch nicht für 49 cent oder umsonst anbieten. Trotzdem gibt es solche Bücher im Amazon.de Kindle Store.
Amazon selbst kann darauf keine Antwort geben. Eine Anfrage beim Support bringt nur die Aussage “Sie können bei Amazon kein Kindle Buch kostenlos anbieten”. Den Trick, das Buch einfach bei einem anderen Online-Anbieter als kostenloses eBook anzubieten, und darauf zu warten, dass Amazon den Preis selbst anpasst, kennt der Support nicht.
Aber wie wäre das dann mit der Preisbindung? Wenn der Buchautor selbst den neuen Preis nicht bei Amazon wählen kann, verstößt das Angebot dann nicht für eine gewisse Zeit (solange bis Amazon die Anpassung selbst vornimmt) gegen die Preisbindungsverordnung?
Verschenken geht immer, auch über nur einen Händler, hat BasteiLübbe z.B. kürzlich gemacht mit einem Thriller, hier via Amazon. Verschiedene Preise > 0 könnten ein Problem sein, wenn es jemandem schneller auffällt als dem Amazon-Roboter.