Buchpreisbindung für eBooks seit heute in Kraft – was sich ändert

Nachdem auch der Bundesrat am 17. Juni zugestimmt hat, tritt der umformulierte Text des Buchpreisbindungsgesetzes am 1. September in Kraft. Er enthält vor allem eine explizite Erwähnung von eBooks in Paragraph 2, Absatz 1, der den Anwendungsbereich definiert:

“Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind”

Was ändert sich sonst? Nichts. Das Gesetz wurde auch bisher schon auf eBooks angewendet. Sie können (und müssen) nach woe vor allen Regeln der Buchpreisbindung folgen. Ein Buch (oder eBook) muss also in allen Kanälen zu einem bestimmten Zeitpunkt dasselbe kosten.

Was Sie trotz Buchpreisbindung dürfen

Das BuchPrG ist flexibler, als viele glauben. Sie dürfen:

  • Verschiedene Ausgaben (etwa Print und eBook) zu verschiedenem Preis anbieten
  • Rabattaktionen durchführen
  • Bücher verschenken
  • Den Preis des Buches ändern
  • Ihr eBook in eine digitale Bibliothek / Lese-Flatrate (KU, Skoobe…) einstellen
  • Ihr Buch exklusiv bei einem Anbieter verkaufen

Was Sie nicht dürfen

Die wesentliche Einschränkung habe ich ja oben schon genannt. Der Leser muss überall dasselbe bezahlen. Deshalb dürfen Sie auch keine Rabatte oder andere Zugaben für das Buch anbieten.