Mit Bestsellerlisten ist das so eine Sache. Sie sind, das ist das Unangenehme, so organisiert, dass jeder Platz nur einmal vergeben wird. Wäre es nicht viel schöner, wenn jedes Buch sich den Platz 1 verdient hätte, wenn nur die Verfasserin oder der Verlag alles richtig machte, was im offiziellen Regelbuch des Böresenvereins aufgeführt ist? Das würde die Planung eines Bestsellers enorm vereinfachen und viel Marketing-Geld sparen.

Wer in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringt, ist auch für ihre Entsorgung verantwortlich. Das ist schon länger so; mindestens seit 2009 betraf es auch AutorInnen, die Bücher verkaufen – eine der Pflichten, die beim Online-Verkauf eigener Bücher zu beachten waren. Am 1. Januar löst nun das Verpackungsgesetz (VerpackG) die alte Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Kindle Direct Publishing (KDP) bietet für einige Amazon-Plattformen bereits die Möglichkeit, Anzeigen für eigene Titel auf Amazon-Seiten zu schalten, die dort dann als “Gesponserte Produkte” erscheinen, in einer waagerechten Liste gleich unter den “Kunden kauften auch”. Jeder KDP-Nutzer kann das testen, aber nur für englischsprachige Titel und nicht auf Amazon.de. Trotzdem tauchen seit einiger Zeit auch auf den deutschen Amazon-Seiten Anzeigen auf, die zum Teil von kleinen Verlagen, zum Teil jedoch auch von Selfpublishern geschaltet wurden.