Ab und zu sehe ich bei Facebook Einträge, in denen sich eine Neuautorin oder ein hoffnungsvoller Autor sehr darüber freuen, endlich einen Verlag gefunden zu haben. Wenn man dann nachsieht oder -fragt, wie das Unternehmen denn heiße oder welche Konditionen es biete, folgt dann doch die ein oder andere Enttäuschung: Der “Verlag” möchte zum Beispiel als Gegenleistung dafür, ein Manuskript im Buchhandel zu platzieren, eine mehr oder weniger große Summe.

Spätestens, wenn Sie Ihre eBooks nicht mehr nur bei Amazon, sondern auch über andere Kanäle anbieten wollen, werden Sie auf die stoßen: die ISBN (Internationale Standardbuchnummer), eine 13-stellige Zahl, die ein bestimmtes Werk eindeutig kennzeichnet. Nicht über Titel oder Autor*in unterscheidet der Buchhandel Bücher, sondern über diese Nummer, die seit den 1970-er Jahren auch in Deutschland Standard ist.

Deutschland ist eines von wenigen Ländern weltweit, das über den Endkundenpreis von Büchern ein eigenes Gesetz verabschiedet hat, das “Gesetz über die Preisbindung für Bücher”, (kurz: Buchpreisbindungsgesetz, BuchPrG). Das Ziel des Gesetzes besteht ausdrücklich darin, das Kulturgut Buch zu schützen, indem über Beschränkungen der freien Preisgestaltung ein möglichst breites Angebot gesichert wird.