Hallo, ich verkaufe seit einem Jahr ein Buchprojekt von meiner Frau und mir. Mit mittlerweile knapp 1000 verkauften Exemplaren in Eigeninitiative haben wir nun auch mal bei Buchhandlungen angefragt und gleich mehrere wollen es ins Sortiment aufnehmen. Wir geben dabei 30% Buchhandlungsrabatt.
Nun hab ich ja 2 Optionen wie ich den Einzelpreis für die Buchhandlung berechne:
- Ich ziehe einfach von den 25€ Buchpreis 30% ab und lande bei 17,5€
- Ich berücksichtige dass die Buchhandlung 7% Steuern abführen muss, heißt Netto-Ladenpreis 23,36€ und davon würde ich dann die 30% abziehen = 16,35€
Was ist der rechtlich richtige Weg? Gerne würde ich natürlich Weg 1 wählen da dabei ca 1,15€ mehr für uns übrig bleiben. Für Antworten bin ich dankbar.
Gruß, Manuel
Das Problem ist, dass der Buchhändler auf jeden Fall Umsatzsteuer berechnen muss. Damit danach noch 30% Rabatt übrigbleiben, muss man als Kleinunternehmer (wo keine USt. im Preis ist) berücksichtigen und tatsächlich mehr Rabatt geben. Als Händlerpreis 25 € – 7% – 30% (nicht -37%). Auf der Rechnung darf natürlich keine USt. stehen.
Okay also ist es kein Muss sondern eher eine Aushandlungssache, wenn die Buchhandlung die 17,5€ /Exemplar so nimmt umso besser für mich.
Vielen Dank für die Antwort.
