Impressum

Renate asked 1 Monat ago

Ich habe mein Buch ins Englische übersetzen lassen und möchte es jetzt bei Amazon kdp veröffentlichen. Meine Übersetzerin besteht darauf, dass es 2 Copyrights gibt, ein Text Copyright mit meinem Namen und ein Translation Copyright mit ihrem Namen. In einem solchen Fall gäbe es keinen eindeutigen (Selbst-) Verleger. Ginge das trotzdem, wenn ich unten im Impressum meinen Namen und meine Anschrift angebe?

1 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 1 Monat ago

Das vereinbart man normalerweise vorab und hält es in einem Vertrag fest. Mit dem Verleger hat das aber nichts zu tun. Die Übersetzerin kann nicht bestimmen, wer das Werk verlegt. Sie hat u.a. das Recht, als Übersetzerin genannt zu werden. Alles weitere: 

https://www.urheberrecht.de/uebersetzungen/

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