Gastartikel: Selfpublisher aufgepasst: Das ändert sich ab Mai 2018 beim Thema Datenschutz

Wer sein Buch selbst vermarktet, ist darauf angewiesen, Daten (potenzieller) Leser zu speichern und zu nutzen, beispielsweise um sie mit einem Newsletter auf dem Laufenden zu halten. Zum Umgang mit diesen Daten gibt es bald neue Regelungen. Bei Verstößen drohen Unternehmen im Extremfall Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro. Grund genug, auch als Selfpublisher die wichtigsten Regeln zu kennen.

Welche das sind, erklärt Ihnen klärt in seinem im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit exali entstandenen Gastbeitrag Ralph Günther, Versicherungsexperte und Gründer von exali.de.

Werbemails: Kopplungsverbot kommt!

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die einen einheitlichen Datenschutz für die EU bringen soll. Sie bringt einige Neuerungen in Sachen Datenschutz mit sich, die auch das Thema Werbemails betreffen. Ganz grundlegend bleibt es bei dem bewährten Double-Opt-In-Verfahren.

Aber Achtung: Hinzu kommt das sogenannte Kopplungsverbot! Das bedeutet, dass Sie von Ihren Kunden keine Daten „einsammeln“ dürfen, die für die Erbringung der Leistung (beispielsweise Newsletterversand oder Buchbestellung) gar nicht notwendig wären.

Wer noch Fragen zum Double-Opt-In-Verfahren hat, kann die wichtigsten Infos in meinem letzten Gastartikel zu rechtssicherem E-Mail-Marketing nachlesen.

Kein wildes Datensammeln über Kontaktformulare

Das Kopplungsverbot gilt auch für Kontaktformulare, die Nutzer auf Ihrer Seite ausfüllen. Hier müssen gemäß DSGVO Pflichtfelder entsprechend als solche gekennzeichnet werden. Das heißt, Sie dürfen nicht nach dem Motto „je mehr Daten, desto besser“ alle möglichen Nutzerdaten einsammeln, sondern nur die Daten, die wirklich notwendig sind. Ein Beispiel: Der vollständige Vor- und Zuname oder das Geburtsdatum sind für die Anmeldung zu einem Newsletter nicht erforderlich, deshalb dürfen das auch keine Pflichtfelder sein! Dies entspricht auch dem Gebot der Datenminimierung, das in der DSGVO verankert ist.

Einschränkungen bei der Cookie-Nutzung

Wenn Sie als Selfpublisher eine eigene Website betreiben, werden Sie in der Regel auch Cookies einsetzen, um den Nutzern individuelle Werbung anzuzeigen, zum Beispiel einen Hinweis auf einen Onlineshop oder eine Buchempfehlung. Zum Einsatz von Cookies gibt es weitreichende Änderungen durch die ePrivacy Verordnung, die mit der DSGVO in Kraft treten soll. Denn „Opt-Out“ wird zu „Opt-In.“

Was bedeutet das? Eigentlich ganz einfach: Bisher gilt, dass der Einsatz von Cookies erlaubt ist, solange der Nutzer nicht widerspricht. Seitenbetreiber müssen auf die Verwendung von Cookies hinweisen und Usern ermöglichen, diesen zu widersprechen. Mit Inkrafttreten der ePrivacy Verordnung soll diese Regel umgedreht werden. Das bedeutet, Cookies wären verboten, außer der Nutzer stimmt ausdrücklich zu („Opt-In-Lösung“). Eine Ausnahme gäbe es nur, wenn die Erhebung der Daten für die Kommunikation oder die Bereitstellung eines Dienstes unbedingt nötig wäre, beispielsweise, um eine Buchbestellung in den Warenkorb zu legen.
Um die nervigen Cookie-Fenster einzudämmen, soll mit der ePrivcacy Verordnung die „Privacy by design“ Lösung in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass User zentral in ihrem Browser festlegen könnten, ob sie die Verwendung von Cookies zulassen wollen oder nicht. Dann müssten sämtliche Browser eine entsprechende „Do-Not-Track“-Einstellung anbieten und den Nutzer darauf hinweisen, dass es diese gibt.

Neu ist nicht gleich gut: Protest gegen die ePrivacy Verordnung

Als Selfpublisher werden Sie zu diesen Absichten vielleicht die Augen verdrehen, sind Sie doch oft auf präzise und individuelle Werbung angewiesen, für die Cookies unumgänglich sind. Noch besteht Hoffnung, denn mit Ihrem Unmut sind Sie nicht allein: Verlage, Blogger & Co wollen ebenfalls dagegen vorgehen. Denn wenn Nutzer Cookies generell ablehnen können, ist eine präzise, auf den User ausgelegte Werbung nicht mehr möglich. Je individueller Werbung ist, umso wertvoller ist sie. Daher drohen Einnahmeverluste. Da die ePrivacy Verordnung momentan lediglich als Entwurf vorliegt, besteht zumindest Hoffnung, dass die Proteste erhört werden und sich noch etwas ändert.

Rechtzeitig an Absicherung denken!

Neben kreativen Ideen für neue Bücher und den richtigen Vermarktungsstrategien ist es nicht einfach, neue Vorschriften und Gesetze im Blick zu behalten. Trotzdem sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen, denn gerade beim Thema Datenschutz drohen Abmahnungen und damit mögliche Schadenersatzforderungen.

Deshalb ist es wichtig, das eigene Business frühzeitig durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Diese übernimmt für Selfpublisher die juristische Abwehr unberechtigter Forderungen und gegebenenfalls eine Schadenersatzzahlung.

Oberkörper_Ralph Günther 2013Über den Autor: Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Risikomanagement und der Versicherung von IT-Experten, Kreativ- und Medienberufen, sowie Beratern und Anwälten. Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter.