Ab 1. Januar 2015 wird die Umsatzsteuer auf elektronische Dienste (also auch eBooks) im Herkunftsland des Kunden fällig – nicht mehr wie bisher im Land des Anbieters. Das ist schon lange bekannt, beschlossen wurde es von der EU bereits 2008. Deutschland hat die Regel gerade in nationales Recht umgesetzt. Für deutsche eBook-Anbieter ändert sich nichts: Thalia, Weltbild & Co. mussten auf eBooks schon immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent abliefern.

Nur Anbieter im Ausland sind betroffen – hier insbesondere Amazon und Apple, die bisher vom niedrigeren Umsatzsteuersatz in Luxemburg profitiert haben. Wo mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, ist natürlich auch der als Gewinn übrig bleibende Anteil vom Kaufpreis größer. Diese Ungleichbehandlung entfällt zum 1. Januar 2015. Also eine gute Nachricht? Nicht ganz, denn die meisten Self Publisher machen einen großen Teil ihrer Umsätze über Amazon. Wenn der Anbieter künftig nun 19 statt 3 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss, hat der Autor zwei Möglichkeiten: