Zum Welttag des Buches stellte das Bundeswirtschaftsministeriums heute einen Gesetzentwurf vor, der die Preisbindung auch für eBooks ausdrücklich verankern soll. Das “Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes” würde in Paragraph 2, Absatz 1, Nummer 3 die Passage „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ einfügen.

Damit wird dann auch gleichzeitig klargestellt, dass gestreamte beziehungsweise geliehene (also nicht zum dauerhaften Zugriff angebotene) Titel von der Preisbindung ausgenommen bleiben – was den Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates wie Skoobe oder Kindle Unlimited sichert.

In einem Kommentar zum Artikel “Wie bringe ich mein Buch in den Buchhandel?” fiel mir vor ein paar Tagen das Konzept des Belle Époque Verlag auf: Der Verlag kauft Autoren das Recht ab, ihre Bücher in den Buchhandel zu bringen, und zwar mit Kündigungsmöglichkeit und ohne Exklusivität. Ich bat deshalb um eine Beschreibung des Konzepts, die mir Christian Reichenbach lieferte:

“Das deutsche Verlagsgesetz, das das Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen regelt, sieht ursprünglich die Übertragung eines Urheberrechts nur für die Dauer einer Auflage vor. In der Realität wird von den Autorinnen und Autoren heute aber bei Abschluss eines Verlagsvertrags die Abtretung aller Rechte für die gesamte Geltungsdauer des Urheberrechts verlangt – also bis 70 Jahre nach dem Tod. Es wird dabei davon ausgegangen, dass das Werk bei Vertragsschluss unveröffentlicht ist. Einen guten Einblick in die Vertragssituation gibt der von der Gewerkschaft Verdi gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegebene Mustervertrag: https://vs.verdi.de/recht-urheber/mustervertraege

Wenn man heute den Begriff Selfpublishing hört, denkt man sofort an Ebooks. Nie war es so einfach für uns Autoren, unsere Texte so schnell und praktisch der Öffentlichkeit zu präsentieren. Ich lese auch gerne Ebooks und habe schon ein paar veröffentlicht, und doch liebe ich „richtige“ Papier-Bücher noch mehr und wünsche mir, auch meine Bücher in Buchläden ausgelegt zu sehen. Und ich glaube, so geht es vielen Autoren.

Das Selfpublishing hat ja eigentlich mit dem Drucken von Büchern bei BoD begonnen, als das Ebook noch weit in den Kinderschuhen lag. Heute bekommt man bei BoD und anderen Anbietern sogar eine ISBN für sein Buch und wird in bestimmte Barsortimente (Großhändler von Büchern) oder das VLB aufgenommen. So kann das Buch von allen Menschen, die in den Buchhandlungen nachfragen, gefunden werden. Doch fragen sie natürlich nicht nach, wenn sie gar nicht wissen, dass es dieses Buch gibt. Da geht es Selfpublishern nicht anders als kleinen Verlagen, für deren Bücher es meist keinen Platz in den Läden gibt.

Es ist zwar albern, aber für viele Nutzer wirken eBooks erst gut, wenn sie wie “richtige” Bücher aussehen, also dreidimensional erscheinen. Damit lassen sich dann zum Beispiel hübsche Facebook-Banner generieren (siehe unten) oder die eigene Homepage aufhübschen. Doch wie erzeugt man so eine 3D-Ansicht?

Für Online-Zwecke ist das ganz einfach – dabei hilft Ihnen die Website www.3d-pack.com. Sie brauchen lediglich das normale Cover hochzuladen. Wenn Ihr Buch auch von links zu sehen sein soll, benötigen Sie zusätzlich ein Bild des Buchrückens, den Sie mit Ihrem Grafikprogramm etwa im Format 80 x 1000 Pixel anlegen können.

Potenzielle Käufer erwarten inzwischen beinahe, dass sie sich über ein Buch auch im Web informieren können. Eine solche Buchseite zu erstellen, kostet Zeit und braucht technische und gestalterische Kenntnisse – egal, ob Sie einen Website-Baukasten nutzen oder Ihre Website mit einem Buch-Template für WordPress erstellen.

Der Dienst Booklaunch.io will Ihnen eine Alternative dazu liefern. Er ermöglicht auf einfache Art die Erstellung einer hübschen Buch-Website. Dazu können Sie auf sieben Module zugreifen: Einführung, Trailer, Beschreibung, “Jetzt kaufen”-Abschnitt, Rezensionen, Newsletter-Anmeldung (Premium-Feature gegen Bezahlung), Teilen in sozialen Netzwerken und “Über den Autor”. Die einzelnen Module können Sie beliebig anordnen, unterschiedlich einfärben und mit anderen Schriftarten ausstatten.

Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom wünschen sich 87 Prozent der Bundesbürger auch für elektronische Bücher eine reduzierte Umsatzsteuer, wie sie auch für gedruckte Bücher und Hörbücher gilt.

Das nimmt der Verband zum Anlass, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern. Es bestehe “auf nationaler Ebene für die Bundesregierung ausreichend Spielraum für eine Angleichung der Steuersätze, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. September 2014 (C219/13-K) ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, innerhalb des von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gesteckten Rahmens zu bestimmen, welche Produkte und Dienstleistungen von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Dabei dürfen gleichartige Produkte, die miteinander im Wettbewerb stehen, steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden.”

In der digitalen Bücherwelt ist es einfach geworden, mit seinen Texten Geld zu verdienen. Ein Schriftsteller muss keine Druckerei mehr beauftragen, um Bücher zu verkaufen, denn das überlässt man einem eBook-Anbieter wie z.B. Amazon. Der Weg vom digitalen zum realen Produkt ist auch leicht – on demand und ohne Stress mit Büchersendungen, die auf dem Versandweg verloren gehen.

Wenn man jedoch besonders hohe Qualitätsanforderungen hat und sich in Format und Ausstattung von den On-Demand-Standards abheben möchte, sollte man eine Druckerei beauftragen. Doch wie bringt man seine Bücher dann in den Handel?

Der Hamburger Dienstleister BoD will Self Publishern mehr Sichtbarkeit im örtlichen Buchhandel verschaffen – mit Hilfe einer Kooperation mit der Buchhändler-Genossenschaft eBuch.

Wer über BoD veröffentlicht, bekommt demnach in Zukunft die Möglichkeit, fünf lokale eBuch-Buchhandlungen in seinem Umkreis auszuwählen. Die Händler bekommen dann ein Exemplar des Indie-Buches kostenlos zur Verfügung gestellt, dazu Werbematerial – und haben damit die Möglichkeit, ihre Leser auf lokale Autor hinzuweisen und damit ihr Profil als Buchhändler vor Ort zu schärfen.

Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) hat Mitte September die neue Ausgabe seine “Leitfaden Freies Lektorat” vorgestellt. Das 248 Seiten umfassende Buch stellt zunächst sämtliche Arbeitsfelder vor, in denen Lektoren und Lektorinnen tätig sind – vom klassischen Buch über Marketing & PR bis hin zu Ghostwriting und Content Management.
Im zweiten Abschnitt geht es um den Berufsalltag: Leser erhalten Informationen zur Selbständigkeit, zur Akquise oder zum Selbstmarketing. Schließlich folgen Tipps und Tricks, die die Arbeit erleichtern, und Hinweise auf Fortbildungsmöglichkeiten.

Der Hamburger Dienstleister BoD wirbt mit neuen Konditionen um Kunden. Deshalb genau der richtige Zeitpunkt, den Service mit einem eigenen Projekt zu testen. So also veröffentlichen Sie Ihr eigenes Taschenbuch bei BoD:

1. Legen Sie einen Account bei BoD an.
2. Klicken Sie auf “Neues Buchprojekt”.
3. Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf “Classic”. Sie bezahlen dafür pauschal 19 Euro. Bei anderen Optionen bringt BoD Ihr Buch nicht in den Buchhandel.