Ihre Leserin sieht dem glücklichen Paar bei der Abreise in die Flitterwochen zu, lächelt seelig, blättert noch eine Seite weiter – und plötzlich steht da ein juristischer Begriff, der sie auf den Boden der Tatsachen holt: Impressum. Was für ein deprimierender Abschied! Sie lassen damit nicht nur einen potenziellen Fan im Regen stehen, Sie verpassen auch gleich mehrere Chancen.

Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:

Endlich halten Sie Ihr fertiges Werk in Ihren Händen (aus digitaler Sicht) und sind natürlich dabei, es über so viele Kanäle wie möglich zu vermarkten. Neben bekannten Dienstleistern, wie Amazon und Co., die Ihnen eine fertige (und meistens auch rechtskonforme) Plattform zur Verfügung stellen, ist eine eigene Webseite für die meisten ein wichtiger Baustein im Marketingkonzept.

Es kann ganz unterschiedliche Motive geben, den eigenen Namen nicht auf dem Cover eines Buches lesen zu wollen – vielleicht ist die erzählte Geschichte zu privat, der von den Eltern gewählte Name klingt auf einem Thriller nicht cool genug, das Genre (Erotik?) heikel oder neugierige Leser sollen nicht mal eben an der Haustür klingeln können. Die Lösung dafür scheint auf den ersten Blick klar: ein Pseudonym muss her.

Tatsächlich ist die Nutzung eines Pseudonyms auf den ersten Blick kein Problem. Amazon ermöglicht das ebenso wie alle eBook-Distributoren. Bei Amazons Authorcentral lässt sich sogar problemlos für das Pseudonym ein separates Profil anlegen. Der Teufel steckt jedoch wie immer im Detail.

Handelt es sich um ein weiches Pseudonym, darf der Leser also mit mehr oder weniger Recherche erfahren, welcher Mensch tatsächlich dahinter steckt, ist alles halb so schlimm. Schwieriger wird es, wenn der eigene Name auf keinen Fall auftauchen darf. Das sieht der Gesetzgeber nämlich nicht gern: Er fordert sowohl für gewerblich genutzte Webseiten (dazu zählen Websites für ein eigenes Buch selbstverständlich, aber auch eine Facebook-Seite) als auch für Bücher und eBooks ein Impressum. Und dieses braucht regelmäßig, wie es heißt, eine ladungsfähige Anschrift.