Wann und wie darf ich Marken und Namen in meinem Buch verwenden?

“Am Nachmittag checkte er in dem heruntergekommenen Hilton in … ein. Im Gang der 19. Etage zog er seine Nike(R)-Turnschuhe aus und erschlug damit den Sänger der Boyband …, der gerade aus dem Zimmer seines heimlichen Liebhabers kam.”

Der Satz enthält drei Fehler im Umgang mit Namen und Marken – haben Sie sie erkannt? Doch zunächst ein paar beruhigende Worte: Sehr wahrscheinlich müssen Sie an Ihrem Buch nichts ändern. Sie dürfen sowohl die Namen von Personen aus der Öffentlichkeit verwenden als auch Begriffe, die von Firmen als Marken eingetragen wurden. Das kann auch absolut sinnvoll sein – es ist eben ein Unterschied, ob jemand mit Gucci- oder Bogner-Tasche durch die Welt läuft. Ihre Figuren dürfen einen BMW lenken, bei Aldi einkaufen oder mit einer Bosch-Bohrmaschine jemanden umbringen. Und wenn die Protagonistin durch New York fährt, wirkt es glaubwürdiger, wenn sie dem echten Präsidenten begegnet als einem erfundenen Namen. Sie dürfen beschreiben, wie man unter Windows einen neuen Benutzer anlegt oder einen alten VW repariert, und Sie dürfen Samsung- und Apple-Handys testen und vergleichen. Bei einem weitgehend neutralen, sachlichen Gebrauch machen Sie keine Fehler. Sie dürfen auch Ihre Meinung über die mit den Marken bezeichneten Objekte (oder auch über Personen) kundtun. Aber was können Sie dann falsch machen?

Was darf ich über Marken und Personen schreiben?

Kurzgefasst: Ihre Meinung und zutreffende Tatsachen. “Nike-Schuhe sind zu teuer” ist eine Meinung. “Nike-Schuhe sind immer teurer als Adidas” ist eine Tatsachenbehauptung, die wahrscheinlich nicht zutrifft. Der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung ist leicht herauszufinden: Eine Tatsachenbehauptung lässt sich beweisen (oder widerlegen). Sie sollten also in der Lage sein, den Beweis anzutreten. Wenn ein Mensch wegen einer Straftat verurteilt wurde, gilt das als Beweis. Vorher dürfen Sie ihn aber z.B. nicht “Steuerhinterzieher” nennen. Wenn das Liebesleben des Boyband-Sängers durch sämtliche Zeitungen gegangen ist, können Sie darauf Bezug nehmen. Aber Sie können ihm nicht einfach eine Affäre unterstellen.

Eine Meinung ist nicht beweisbar, es ist eben Ihre Meinung, die auch durchaus kritisch sein darf. Es darf allerdings weder eine Beleidigung noch eine Verleumdung oder üble Nachrede sein – das sind Straftaten. Und es muss Leser*innen klar sein, dass Sie eine Meinung äußern und keine Tatsachenbehauptung. “Das Hotel X in Y ist heruntergekommen” ist eine Tatsachenbehauptung. “Mir kommt das Hotel X heruntergekommen vor” ist eine Meinung.

Darf ich mich über Marken und Personen lustig machen?

Wenn es als Satire erkennbar ist – ja. Sie sollten allerdings nicht die Schwelle zur Beleidigung überschreiten (siehe Erdogan). Wo die sich befindet, entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Muss ich Marken irgendwie kennzeichnen?

Nein. Das “(R)” oder “(TM)”, das man manchmal hinter Markennamen sieht, ist völlig unnötig. Eine Marke ist eine Marke, egal ob Sie sie kennzeichnen. Das gilt auch für Sätze wie “Windows ist eine Marke der Firma Microsoft” im Impressum – weglassen!

Kann ich mich mit Disclaimern absichern?

Disclaimer helfen nicht, sie schaden eher, denn sie zeigen im Zweifel, dass Sie beim Verwenden der Marke Unrechtsbewusstsein besessen haben.

Sollte ich beim Inhaber der Marke fragen?

Fragen kostet nichts. Aber Sie werden sehr selten eine befriedigende Antwort erhalten. Markeninhaber versuchen oft stärker, ihre Marke zu schützen, als es das Gesetz vorsieht, also werden Sie im Zweifel ein “Nein” erhalten. Wenn Sie sich dann nicht daran halten, ist Ärger vorprogrammiert, obwohl Sie theoretisch im Recht wären.

Darf ich Marken auf dem Buchtitel verwenden?

Das ist schwierig – eher nicht. Wenn Sie versuchen, von der Bekanntheit einer Marke zu profitieren, ist das wettbewerbsrechtlich problematisch. Dasselbe gilt, wenn Sie den Anschein erwecken, Ihr Buch sei vom Besitzer der Marke unterstützt. Eine neutrale Verwendung im Sachbuch ist allerdings unkritisch: “Die besten Tipps für Windows”, “Wie Nike die Sportwelt eroberte” oder “Mit dem iPhone fotografieren” wären erlaubte Titel.

Darf ich Namen meiner Verwandten benutzen?

Bei Personen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, geht das Persönlichkeitsrecht vor. Ohne Genehmigung dürfen Sie z. B. in einer Autobiografie andere Menschen nur so beschreiben, dass diese nicht erkennbar sind. Das kann bei besonderen Schicksalen sehr schwierig sein.

Haben Sie weiter Fragen? Dann gern kommentieren. Siehe hierzu auch ein Artikel von Hans-Peter Röntgen mit weiteren Beispielen.