Die DSGVO dient dem Verbraucherschutz. Sie möchten nicht, dass Facebook Ihre Daten von Cambridge Analytica missbrauchen lässt. Sie möchten vermutlich auch nicht, dass Dritte mit Ihren Daten Handel treiben. AutorInnen profitieren als Verbraucher von der DSGVO, weil Firmen beim Umgang mit Ihren Daten enge Grenzen gezogen werden. Nun sind AutorInnen aber nicht nur Verbraucher. Wenn Sie mit Ihren Lesern, Ihren Kunden in Verbindung treten, stehen sie plötzlich auf der anderen Seite. Wie jeder Unternehmer (das sind Sie auch als Freiberufler) müssen Sie den Menschen, deren Daten Sie verarbeiten, Rede und Antwort stehen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, ob nun Megakonzern oder Schreibender.

Am 25. Mai 2016 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft, eine EU-weit gültige Verordnung, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt und ersetzt. Ab 25. Mai 2018 muss die DS-GVO zwingend angewendet werden. Das ist dann der Zeitpunkt, ab dem Abmahnanwälte tätig werden könnten. Was bedeutet das neue Recht für Autorinnen und Autoren? Ich habe mich darüber mit dem Rechtsanwalt René Jorde unterhalten.