Nachdem ich zuletzt hier die häufigsten Irrtümer über das Selfpublishing generell ausgebreitet habe, soll es heute um ein paar Fehlurteile gehen, die ich immer wieder von Selfpublishern höre.
Kategorie: Wissen
Was Sie zum Self Publishing wissen sollten
“Hallo …, seit gestern ist mein neues Buch online. Du würdest mir einen großen Gefallen tun, wenn du es einmal runterlädst. Im Austausch lade ich auch gerne dein Buch und schreibe dir auch eine Rezension. Wenn du auch an einem Rezensionstausch interessiert bist, dann schreib mir einfach eine PN.”Es ist nicht ungewöhnlich, über Facebook solche Anfragen zu bekommen. Wenn man etwas genauer nachfragt, wird man gern auch in entsprechende (in der Regel geheime) Gruppen eingeladen, wo sich 50 oder 250 “Autoren” gegenseitig Rezensionen schreiben.
Zusammen mit Joshua Tree und Philipp Tree habe ich in den letzten Monaten viel im Hintergrund getüftelt. Unser Ziel war es, ein Paket zu schnüren, das Autoren wirklich weiterhilft – kompakt und ohne Schnickschnack. Jetzt ist es fertig und ich freue mich sehr darauf, es euch zu zeigen.
Gerade habe ich meinen Bescheid über den Zuschuss zur Altersversorgung von der VG Wort erhalten (“AVW II”). Tolle Sache!
Um am Kindle StoryTeller teilzunehmen, genügt es, das Keyword kindlestoryteller2022 anzugeben. Aber reicht das wirklich? Nein, der Titel muss auch die so genannte Metadatenrichtlinien von KDP erfüllen. Worum geht es da?
Stell dir dein Buch wie ein Raumschiff vor: Monate lang geplant, voller Energie, die Tanks gefüllt mit Treibstoff, die Technik hochmodern. Du hast deine Expertise, deine Geschichten, dein Wissen in dieses Raumschiff gepackt – dein Buch ist bereit für den Start.
Wer schon länger als Journalist*in oder Autor*in freiberuflich arbeitet, kennt sie schon: die Künstlersozialkasse (KSK). Selfpublisher sind hingegen oft überrascht, dass sie an diese ihnen völlig unbekannte Institution Abgaben entrichten sollen. Was ist die KSK, und vor allem: Wer muss dafür zahlen – und warum?
Ab und zu sehe ich bei Facebook Einträge, in denen sich eine Neuautorin oder ein hoffnungsvoller Autor sehr darüber freuen, endlich einen Verlag gefunden zu haben. Wenn man dann nachsieht oder -fragt, wie das Unternehmen denn heiße oder welche Konditionen es biete, folgt dann doch die ein oder andere Enttäuschung: Der “Verlag” möchte zum Beispiel als Gegenleistung dafür, ein Manuskript im Buchhandel zu platzieren, eine mehr oder weniger große Summe.
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt in gesetzlichem Auftrag, was Autoren mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht haben. Das betrifft sowohl eBooks als auch gedruckte Bücher.
Ab Mitte 2025 müssen E-Books barrierefrei gestaltet sein. Was bedeutet das für das Selfpublishing? Die gute Nachricht: für die meisten Autorinnen und Autoren ändert sich gar nichts.
