Gerade habe ich meinen Bescheid über den Zuschuss zur Altersversorgung von der VG Wort erhalten (“AVW II”). Tolle Sache!
Kategorie: Wissen
Was Sie zum Self Publishing wissen sollten
Um am Kindle StoryTeller teilzunehmen, genügt es, das Keyword kindlestoryteller2022 anzugeben. Aber reicht das wirklich? Nein, der Titel muss auch die so genannte Metadatenrichtlinien von KDP erfüllen. Worum geht es da?
Stell dir dein Buch wie ein Raumschiff vor: Monate lang geplant, voller Energie, die Tanks gefüllt mit Treibstoff, die Technik hochmodern. Du hast deine Expertise, deine Geschichten, dein Wissen in dieses Raumschiff gepackt – dein Buch ist bereit für den Start.
Wer schon länger als Journalist*in oder Autor*in freiberuflich arbeitet, kennt sie schon: die Künstlersozialkasse (KSK). Selfpublisher sind hingegen oft überrascht, dass sie an diese ihnen völlig unbekannte Institution Abgaben entrichten sollen. Was ist die KSK, und vor allem: Wer muss dafür zahlen – und warum?
Ab und zu sehe ich bei Facebook Einträge, in denen sich eine Neuautorin oder ein hoffnungsvoller Autor sehr darüber freuen, endlich einen Verlag gefunden zu haben. Wenn man dann nachsieht oder -fragt, wie das Unternehmen denn heiße oder welche Konditionen es biete, folgt dann doch die ein oder andere Enttäuschung: Der “Verlag” möchte zum Beispiel als Gegenleistung dafür, ein Manuskript im Buchhandel zu platzieren, eine mehr oder weniger große Summe.
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt in gesetzlichem Auftrag, was Autoren mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht haben. Das betrifft sowohl eBooks als auch gedruckte Bücher.
Ab Mitte 2025 müssen E-Books barrierefrei gestaltet sein. Was bedeutet das für das Selfpublishing? Die gute Nachricht: für die meisten Autorinnen und Autoren ändert sich gar nichts.
Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:
Gerade derzeit kommen sie wieder, die freundlichen E-Mails: “Ihre Bücher würden sehr gut in das Programm von … passen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnten…” Die meisten Publikumsverlage gehen inzwischen von sich aus aktiv auf erfolgreiche Selfpublisher zu – eine Nummer-1-Position ist dazu längst nicht mehr nötig, solange das veröffentlichte Buch offenkundig von professionellem Anspruch zeugt.
“Copyright 2016 by Heinz Mustermann”, “Alle Rechte vorbehalten” … oft finden sich in der Titelei von Büchern oder eBooks deutscher Autorinnen und Autoren solche Bemerkungen. Meist übernimmt man sie unüberlegt, weil man sie bei anderen so gesehen hat. Welche Rechte haben Autor*innen tatsächlich – und wie nimmt man diese Rechte wahr?
