Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:

Gerade derzeit kommen sie wieder, die freundlichen E-Mails: “Ihre Bücher würden sehr gut in das Programm von … passen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnten…” Die meisten Publikumsverlage gehen inzwischen von sich aus aktiv auf erfolgreiche Selfpublisher zu – eine Nummer-1-Position ist dazu längst nicht mehr nötig, solange das veröffentlichte Buch offenkundig von professionellem Anspruch zeugt.

Spätestens, wenn Sie Ihre eBooks nicht mehr nur bei Amazon, sondern auch über andere Kanäle anbieten wollen, werden Sie auf die stoßen: die ISBN (Internationale Standardbuchnummer), eine 13-stellige Zahl, die ein bestimmtes Werk eindeutig kennzeichnet. Nicht über Titel oder Autor*in unterscheidet der Buchhandel Bücher, sondern über diese Nummer, die seit den 1970-er Jahren auch in Deutschland Standard ist.