Autorinnen und Autoren veröffentlichen häufig unter Pseudonym – sei es, weil der eigene Name nicht zum Genre passt, das Genre nicht so gut mit Privatleben oder Beruf vereinbar ist oder weil es generell als unangenehm empfunden wird, mit dem eigenen Namen in der Öffentlichkeit zu erscheinen. Ein Pseudonym hat allerdings auch ein paar Nachteile – spätestens dann, wenn es darum geht, damit in einem Impressum zu erscheinen. Dabei gibt es in den meisten Fällen eine deutlich bequemere und billigere Alternative: Lassen Sie sich Ihr Pseudonym als Künstlernamen im Ausweis eintragen!
Welchen Nutzen ein Künstlername hat
Der Künstlername kann jede Funktion übernehmen, die vorher Ihr bürgerlicher Name hatte. Sie können ihn im Impressum Ihrer Website verwenden, Sie können einen Facebook-Account damit erstellen (was mit einem einfachen Pseudonym gegen die Facebook-Bestimmungen verstößt), Sie dürfen Flugtickets dafür buchen, Ihre Steuern darüber bezahlen, Ihr Auto darauf anmelden oder ein Konto unter diesem Namen eröffnen. Nur im Grundbuch (also wenn Sie Wohneigentum kaufen) muss unbedingt Ihr bürgerlicher Name stehen.
Einen Künstlernamen eintragen zu lassen, schützt Sie allerdings nicht vor namensrechtlichen Problemen. Das heißt, Sie sollten nicht versuchen, sich auf diese Weise den Namen eines bekannterer Autor*innen zu sichern. Außerdem befreit der Künstlername Sie nicht von der Pflicht, im Impressum Ihre Adresse anzugeben. Wenn Sie das vermeiden wollen, brauchen Sie einen Pseudonym-Dienst, der Ihnen seine Adresse bereitstellt.
Was Sie zum Eintragen eines Künstlernamens benötigen
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin beim Melde- oder Ordnungsamt. In den neuen Pässen und Ausweisen lässt sich nichts mehr nachtragen, also müssen Sie einen neuen Ausweis (37 €) und einen neuen Pass (70 / 92 €) beantragen. Auf den neuen Reisepass können Sie evtl. verzichten, dann sollten Sie aber besser keine Flüge auf Ihren Künstlernamen buchen.
Voraussetzung für die Eintragung des Künstlernamens ist, dass Sie unter diesem Namen als Künstler*in (in dem Fall Schriftsteller*in) überregional bekannt sind, also nicht nur Ihrer Familie.
Beim Amtstermin bringen Sie deshalb (außer einem formlosen Antrag der Art “Hiermit beantrage ich die Eintragung…”) Nachweise über all das mit, was Ihre überregionale Bekanntheit als Künstlerin oder Künstler bestätigt. Das können Mitgliedschaften in Verbänden sein (VS, Selfpublisher-Verband…), eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Anmeldung bei der VG Wort, ein Schreiben Ihrer Agentur, das Cover Ihres Buches in einem bekannten Verlag, Ihr Künstlername in der BILD-Bestsellerliste, Abrechnungen Ihrer E-Book-Händler, Artikel über Sie in überregionalen Medien, Ausdrucke Ihrer Facebook-Fanseite mit Anzahl der Fans… Und vergessen Sie natürlich die biometrischen Passbilder und Ihren alten Ausweis / Pass nicht.
Das Amt wird Ihren Antrag dann prüfen – wenn Sie nicht gerade völlig neu als Autor*in gestartet sind, haben Sie normalerweise sehr gute Chancen. Ein paar Wochen später können Sie Ihren neuen Ausweis dann abholen.