Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:
- Ihren Namen
- eine ladungsfähige Anschrift
Berlin verzichtet auf die Anschrift und will nur den Wohnort.
Muss ich meinen Namen angeben?
Ja. Jedes der Pressegesetze der Bundesländer verlangt den Namen des Selbstverlegers. Wohlgemerkt – nicht das Pseudonym, sondern den Namen.
Was ist mit der Druckerei?
Einige Bundesländer verlangen zusätzlich Name / Firma und Anschrift der Druckerei. Sie sind also auf der sicheren Seite, wenn Sie diesen mit angeben. KDP-Nutzer*innen brauchen sich darum nicht zu kümmern, da Amazon den Druckort immer automatisch eindruckt.
Kann ich ein Postfach verwenden?
Nein, eine ladungsfähige Anschrift ist eine, unter der Sie “regelmäßig anzutreffen” sind. Es kommt vor allem darauf an, dass Ihnen dort Gerichtspost zugestellt werden kann. Die Adresse des Nachbarn eignet sich nur, wenn Ihr Nachbar dann auch eine entsprechende Vollmacht besitzt.
Ich will aber mein Pseudonym nicht lüften!
Gesetzeskonform ist das im Grunde nur mit einem externen Dienstleister möglich. Die Druck-Dienstleister BoD oder Tredition etwa treten als Verlag auf. Dort brauchen Sie dann nur “Verlag: Firmenname, Anschrift” ins Impressum zu setzen. Pseudonym-Dienste stellen eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung. Überlegen Sie, ob Sie Ihren Künstlernamen in Ihren Pass eintragen lassen sollten.
Brauche ich einen Copyright-Vermerk?
Nein. In Deutschland gibt es kein Copyright. Das Urheberrecht entsteht mit dem Verfassen des Werkes. Sie müssen es nicht durch einen Vermerk anmelden oder beanspruchen. Sie brauchen auch nicht zu erklären, dass Ihr Buch urheberrechtlich geschützt ist und nicht vervielfältigt werden darf. Schaden tut’s allerdings auch nicht.
Achtung: Wenn Sie Material aus dem Open-Source-Bereich (Wikipedia u.ä.) verwenden, müssen Sie die verwendeten Lizenzen angeben. Auch dafür eignet sich das Impressum (oft reicht das aber nicht).
Was ist mit der Haftungs-Freistellung?
Eine Behauptung wie “Keine Haftung für …” schadet tatsächlich eher als sie nutzt. Wenn Sie haften, dann haften Sie, ganz egal, was Sie dort schreiben. Sie können sich mit einem Haftungsausschluss oder Disclaimer nicht selbst von ihren Verpflichtungen freistellen.
Was ist mit den Namen von Lektorin, Grafiker usw.?
Das Gesetz fordert diese Angaben nicht. Sie sollten die Beteiligten aber schon aus Fairness-Gründen nennen (aber fragen Sie vorher, ob diese Menschen ihre Namen in Ihrem Buch lesen wollen). Zudem fordern manche Online-Bilddatenbanken die Nennung der Urheber*innen von Coverfotos, auch bei Fotograf*innen ist das die Regel.
Gehört die ISBN ins Impressum?
Wenn Sie möchten – sie ist aber kein Pflichtbestandteil.
Die bibliografischen Informationen der Deutschen Nationalbibliothek …
… liest man ziemlich häufig, sind aber nicht Pflicht. Pflicht ist aber die Abgabe von Belegexemplaren an die DNB.
Wo gehört das Impressum hin?
Dazu gibt es keine Vorschriften. Oft ist es nach dem Innentitel zu finden, aber auch am Ende des Buches ist ein guter Platz dafür.
Sind weitere Angaben erlaubt?
Absolut! Ich würde auf jeden Fall meine Kontaktdaten komplett hinzufügen. Wo es sinnvoll ist, könnte man auch die Auflage (1., 2., …) erwähnen.
Wie sähe denn ein Beispiel-Impressum aus?
- Name der Autotin bzw. des Autors
- Anschrift
- Webadresse, Facebook-Seite
- Lektorat / Korrektorat:
- Umschlaggestaltung: … unter Verwendung eines Fotos von …
Und was ist mit meiner Website?
Hier sind die Anforderungen umfangreicher, das klären andere Websites ausführlich.