Vor allem in Sachbüchern, aber zunehmend auch in Romanen finden sich Absätze, in denen Autor*innen jede Haftung für diezusammengetragenen Informationen ablehnen. Darüber steht dann so etwas wie “Haftungsausschluss” oder “Disclaimer”. Die Idee dahinter ist: Was passiert, wenn ich mich geirrt habe, der Leser folgt aber meinem Rat und erleidet einen Schaden?
Das ist allerdings eine relativ naive Vorstellung. Das BGB erlaubt zwar in Verträgen, die Haftung auszuschließen, bis hin zur groben Fahrlässigkeit. Aber Sie können Käufer*innen Ihres Buches, die diese bei einem Shop erworben haben, nicht einfach einen Vertrag aufzwingen. Allenfalls ließe sich so etwas über Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, aber über die müssen SieVOR Vertragsabschluss informieren und nicht erst im Buch. Wenn die Kunden den Vertrag schon eingegangen sind, ist es zu spät. Hinzu kommt, dass gegenüber Privatkunden der Haftungsauschluss in AGB nach Paragraph 309 des BGB (Absatz 7) in vielen Fällen verboten ist.
Grundsätzlich gilt also: Entweder Sie haften, dann haften Sie und können sich auch nicht davon mit ein paar Sätzen freisprechen. Oder Sie haften eben nicht. Die Frage, wer wann und wofür haftet, ist höchst komplex und wird final erst vor Gericht geklärt – wobei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien beratend hilfreich sein können. Es gehört insofern zum Berufsrisiko insb. von Sachbuchautor*innen, zu Recht (oder zu Unrecht) in die Haftung genommen zu werden. Ein Satz in Ihrem Buch kann das nicht verhindern – wäre das so, gäbe es keine Haftpflichtversicherungen, die im Fall des Falles einspringen. Achtung: Ihre Privathaftpflicht wird hier i.d.R. nicht zahlen. Und Sie müssen die Versicherung vor Eintreten des Versicherungsfalles abschließen.