Ob Kopierer, Drucker oder auch PCs: Wenn Geräte dazu geeignet sind, Kopien von urheberrechtsgeschützten Werken anzufertigen, müssen deren Hersteller in Deutschland Abgaben zahlen – pro Jahr sind das dreistellige Millionenbeträge. Diese sind dazu gedacht, die Rechteinhaber für entgangene Einnahmen zu kompensieren. Die Verwaltung dieser Einnahmen übernimmt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
VG-Wort-Einnahmen für Belletristik
Bei Belletristik und Kinderbüchern ist es notwendig, dass Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Dieser gilt nicht rückwirkend, Sie sollten also schnell handeln. Die VG Wort prüft, wie oft Ihr Buch in bestimmten, vorher festgelegten Bibliotheken ausgeliehen wurde, und verteilt die Einnahmen dann anteilig. Dazu müssen Sie nichts tun – wohl aber regelmäßig neue Pseudonyme melden (Sie können auch Bücher melden, wenn Sie sichergehen wollen). Es gibt zudem alle paar Jahre eine Sonderausschüttung für alle, die keine normalen Ausschüttungen erhalten haben.
VG-Wort-Einnahmen für Sachbücher
Hier funktioniert das Verfahren wie bei Belletristik. Sie brauchen also einen Wahrnehmungsvertrag und müssen ansonsten nichts tun. Falls Ihr Sachbuch allerdings wissenschaftlicher Natur ist, sollten Sie es im Bereich Wissenschaft melden (s.u.).
VG-Einnahmen im Bereich Wissenschaft
Wissenschaftliche Publikationen sind nach Definition der VG Wort “Fach- und Sachbücher, kartographische Werke, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften.” Wenn Ihr Buch in diesen Bereich fällt, müssen Sie es als Autor*in über ein Formular der VG Wort schriftlich melden. Ob Sie etwas ausgezahlt bekommen, hängt aber auch davon ab, ob Ihr Werk in wissenschaftlichen Bibliotheken “angemessen verbreitet” wurde.
VG-Wort-Einnahmen für Texte im Internet
Dieser Bereich ist noch recht neu. Die VG Wort verteilt Tantiemen für Texte beliebiger Art, die frei (also ohne Kopierschutz / DRM) im Netz verbreitet wurden, und zwar als Entschädigung dafür, dass diese Texte ausgedruckt werden könnten. Das gilt auch für Texte im PDF-Format oder für ePub-E-Books ohne DRM. Es gilt ebenso für kopierschutzfreie Texte hinter einer Bezahlschranke (die natürlich trotzdem den Mindestabruf erreichen müssen). Wenn Sie selbst bloggen oder Fanfiction veröffentlichen, sollten Sie diese Einnahmemöglichkeit nutzen. Sie brauchen keinen Wahrnehmungsvertrag, müssen sich aber bei tom.vgwort.de registrieren.
Voraussetzung ist, dass Sie auf Ihrer Website so genannte Zählpixel einbauen können, mit denen die VG Wort die Abrufzahlen ermitteln kann. WordPress hilft Ihnen dabei mit einem VG-Wort-Plugin. Die Texte müssen mindestens 1800 Zeichen lang sein (gilt nicht für Lyrik) und eine Jahr für Jahr wechselnde Mindestzahl von Abrufen erreichen (meist 1500 oder mehr). Abrufe von Suchmaschinen-Robots werden dabei ebensowenig gezählt wie Abrufe aus dem Ausland.
Die Auszahlung erfolgt anteilig nach Abrufen in bestimmten Staffelungen – rechnen Sie mit Beträgen ab 10 Euro pro Artikel (es gab aber auch schon 30 Euro). Die genaue Höhe liegt am Gesamt-Fonds und der Gesamtzahl der Meldungen. Wenn Sie im Monat also fünf Blogbeiträge schreiben, die lang genug sind und die Mindest-Abrufzahl erreichen, können Sie im Jahr darüber 600 Euro einnehmen.
Um überhaupt eine Auszahlung zu erhalten, müssen Sie allerdings fristgerecht handeln. Igendwann im Nachfolgejahr legt die VG Wort die Mindest-Abrufzahl fest. Danach können Sie in Ihrem TOM-Account ermitteln, welche Ihrer Beiträge diese Zahl erreicht haben, und müssen diese spätestens bis zum 1. Juli online gemeldet haben, sonst verlieren Sie in diesem Jahr ihre Ansprüche (Nachmeldungen sind aber im nächsten Jahr möglich).
Fotografen, Grafiker, Designer und ähnliche Berufe können zudem über die VG Bild-Kunst an Kopiervergütung oder Bibliothekstantieme partizipieren.