Gerade wer sich erst langsam an das Selfpublishing herantastet, wird oft von der Frage überrascht: Wie bitte, ich soll in meinem Buch meine komplette Anschrift angeben? Habe ich denn kein Recht auf Datenschutz?
Nein – wenn Sie ein Druckwerk veröffentlichen, begeben Sie sich damit in die Öffentlichkeit und unterliegen unter anderem dem Presserecht. Und das fordert von Ihnen verschiedene Angaben. Eine komplett anonyme Veröffentlichung ist rechtlich nicht möglich (wohl aber eine unter Pseudonym, was viele verwechseln).
1. Welche Angaben müssen unbedingt in mein Buch?
Das regeln in Deutschland Landesgesetze – es hängt also eigentlich davon ab, wo Sie wohnen. “Eigentlich”, weil die Bundesländer, sonst so zerstritten, sich geeinigt haben auf:
Name oder Firma und Anschrift des (Selbst-)Verlegers und des Druckers (!)
Nur Berlin macht eine Ausnahme – hier sollen es Wohnort oder Geschäftssitz sein. “Name” ist dabei Ihr Name, nicht Ihr Pseudonym.
2. Gibt es Unterschiede zwischen Buch und E-Book?
Nein, die Impressumspflicht ist dieselbe, E-Books gelten in diesem Sinn auch als Druckwerke. E-Books werden allerdings nicht gedruckt. Es gibt also keinen Drucker, den Sie angeben könnten.
3. Ich veröffentliche ausschließlich bei Amazon…
Auch dann braucht Ihr E-Book rechtlich gesehen ein Impressum. Amazon fordert allerdings keines.
4. Ich weiß gar nicht, wo Amazon mein Buch druckt
Bei KDP wechseln tatsächlich die Druckereien – oft ist es Leipzig, aber oft auch Polen oder London. Praktischerweise druckt Amazon den Druckort aber selbst auf die letzte Seite.
5. An welcher Stelle muss das Impressum erscheinen?
Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Strittig ist, ob es bei E-Books innerhalb der kostenlosen Leseprobe erreichbar sein muss.
6. Und wenn mein Veröffentlichungs-Dienstleister für mich das Impressum übernimmt?
Tatsächlich können Sie bei einigen Dienstleistern auf die Angabe Ihrer Adresse verzichten, da diese als Verlag auftreten. Bei KDP, Tolino Media oder ePubli müssen Sie Ihre eigene Adresse eintragen.
7. Welche Pflicht-Angaben muss ich auf meiner Website machen?
Die Impressumspflicht bei Websites (übrigens auch auf Facebook-Seiten gültig) ist ein ganz eigenes Thema. Sie wird zum einen vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bestimmt, bei Veröffentlichung journalistischer Inhalte aber auch vom Mediendienste-Staatsvertrag. Benutzen Sie am besten einen Impressum-Generator wie den von e-recht24, damit Sie keine der vorgeschriebenen Angaben verpassen.
Sie sind zu einem Impressum verpflichtet, wenn Sie nicht nur rein private Inhalte veröffentlichen, also zum Beispiel für Ihre Bücher werben.
Das Impressum muss von jeder Seite aus erreichbar sein und Ihren kompletten Namen und Ihre ladungsfähige Adresse enthalten.
Falls Sie journalistische Inhalte veröffentlichen, müssen Sie auch einen dafür Verantwortlichen angeben. Das gilt u. a. auch für Bloginhalte.
8. Kann mir ein Pseudonym-Service helfen?
Ein professioneller Pseudonym-Service kann unter drei Bedingungen helfen.
- Er wird über eine echte Straßen-Adresse abgewickelt – eine Postfach-Adresse erfüllt die Anforderungen eher nicht.
- Sie erteilen den dort tätigen Personen / dem Unternehmer eine schriftliche Zustellvollmacht.
- Die dort eintreffende Post wird Ihnen zeitnah zugestellt.
9. Welche Angaben kann ich – freiwillig – sonst noch ins Impressum eintragen?
Bildquellen, Lektoren, Korrektorat, auch andere Dienstleister – all das sollten Sie nicht zu erwähnen vergessen. Es ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben, dass dies im Impressum passiert. Gerade Bildquellen werden oft auch direkt beim Bild genannt. Ebenfalls üblich (aber nicht notwendig) sind Druckauflage oder ein Hinweis auf die Deutsche Nationalbibliothek.
Ein Urheberrechtshinweis ist unnötig, das Urheberrecht entsteht automatisch.
Eine Haftungseinschränkung ist in der Regel unwirksam – also unnötig. Dinge, für die Sie haften, können Sie nicht per Erklärung ausschließen.