“Copyright 2016 by Heinz Mustermann”, “Alle Rechte vorbehalten” … oft finden sich in der Titelei von Büchern oder eBooks deutscher Autorinnen und Autoren solche Bemerkungen. Meist übernimmt man sie unüberlegt, weil man sie bei anderen so gesehen hat. Welche Rechte haben Autor*innen tatsächlich – und wie nimmt man diese Rechte wahr?
Kategorie: Wissen
Was Sie zum Self Publishing wissen sollten
Ob Kopierer, Drucker oder auch PCs: Wenn Geräte dazu geeignet sind, Kopien von urheberrechtsgeschützten Werken anzufertigen, müssen deren Hersteller in Deutschland Abgaben zahlen – pro Jahr sind das dreistellige Millionenbeträge. Diese sind dazu gedacht, die Rechteinhaber für entgangene Einnahmen zu kompensieren. Die Verwaltung dieser Einnahmen übernimmt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt in gesetzlichem Auftrag, was Autoren mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht haben. Das betrifft sowohl eBooks als auch gedruckte Bücher.
Wer schon länger als Journalist*in oder Autor*in freiberuflich arbeitet, kennt sie schon: die Künstlersozialkasse (KSK). Selfpublisher sind hingegen oft überrascht, dass sie an diese ihnen völlig unbekannte Institution Abgaben entrichten sollen. Was ist die KSK, und vor allem: Wer muss dafür zahlen – und warum?
Bücher (egal ob gedruckt oder elektronisch) brauchen, wie übrigens auch Zeitungen und Zeitschriften, ein Impressum. Welche Angaben darin stehen müssen, ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den Pressegesetzen der Länder. Diese sind hier aufgelistet. Welches für Sie gilt, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Sie können es sich aber sparen nachzulesen, denn im Grunde wollen alle nur das gleiche:
Wer gedruckte Bücher über seine Website selbst verkauft, handelt sich damit mehr Pflichten ein, als vielen bewusst ist. Diese einfach zu ignorieren, kann ein paar Hundert Euro für eine Abmahnung kosten oder im ungünstigsten Fall auch richtig teuer werden.
Gerade derzeit kommen sie wieder, die freundlichen E-Mails: “Ihre Bücher würden sehr gut in das Programm von … passen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnten…” Die meisten Publikumsverlage gehen inzwischen von sich aus aktiv auf erfolgreiche Selfpublisher zu – eine Nummer-1-Position ist dazu längst nicht mehr nötig, solange das veröffentlichte Buch offenkundig von professionellem Anspruch zeugt.
Die Grundidee von Crowdfunding ist immer dieselbe, egal um welche Art von Projekt es sich handelt: Der Starter versucht, Menschen davon zu überzeugen, ihn bei der Verwirklichung seiner Idee zu unterstützen. Die Fans geben etwas (meist einen mehr oder weniger hohen Geldbetrag) und erhalten dafür das Produkt oder / und ein Dankeschön. Dabei kann es sich auch um Dinge ohne Geldwert handeln, etwa eine Widmung oder die Möglichkeit, die Hauptfigur des Buches zu benennen.
Vielleicht. Gut, die Antwort ist etwas kurz und unbefriedigend. Man könnte auch sagen: Es hängt davon ab, was Sie mit bestimmten Schriftarten tun dürfen und was nicht. Aber wovon genau? Dazu müssen wir zunächst gedruckte Bücher und E-Books unterscheiden.
Schon seit 2018 begrüßt Sie KDP womöglich mit dem Hinweis: »Bei mindestens einem Ihrer Bücher liegen Qualitätsprobleme vor, die behoben werden müssen.« Was bedeutet das?