Ab Mitte 2025 müssen E-Books barrierefrei gestaltet sein. Was bedeutet das für das Selfpublishing? Die gute Nachricht: für die meisten Autorinnen und Autoren ändert sich gar nichts. Das liegt daran, dass E-Books im ePub-Format (egal, ob man sie bei Tolino oder Amazon hochlädt) standardmäßig barrierefrei sind.
Zumindest, wenn man sie professionell produziert. Es gibt dabei ein paar (wenige) Fallstricke, die aber eigentlich keine sein sollten, weil auch die Veröffentlichungsrichtlinien von Amazon schon seit Jahren darauf bestehen, dass man sie beachtet:
- Semantische Auszeichnung des Textes (Überschriftenhierarchien, Aufzählungs- listen, nummerierte Listen usw.) – wer Word nutzt, kann das leicht über Formatvorlagen realisieren. Semantisch bedeutet, dass die Funktion eines Textelementes klar ist. “Große Schriftart” ist nicht semantisch. “Überschrift 1. Ebene” ist semantisch.
- Alternative Beschreibungen für Bilder. Zu jedem Bild eine Unterschrift bzw. einen Alt-Text. Ist doch einfach, oder?
- Keine Texte oder Tabellen als Grafik einbinden! (schon aus ästhetischen Gründen eine Unart)
- Erstellung eines klickbaren Inhaltsverzeichnisses (fordert auch Amazon)
- Festlegung von Zeilen- und Spaltenüberschriften in Tabellen (sollte selbstverständlich sein)
- Der Upload von PDF-Dokumenten als E-Book verbietet sich aus den o.g. Gründen von selbst, aber auch das ist nicht neu.
Komplizierter wird es allenfalls bei E-Books im festen Format nach dem ePub-3-Standard. Hierzu gibt es einen Leitfaden des Börsenvereins.
Eure Websites müssen übrigens dem BFSG (Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz) allgemein nicht genügen. ES SEI DENN, ihr verkauft darüber (siehe FAQ)