Autoren-Tipp: Entspricht Ihre eigene Webseite den Datenschutzanforderungen?

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Endlich halten Sie Ihr fertiges Werk in Ihren Händen (aus digitaler Sicht) und sind natürlich dabei, es über so viele Kanäle wie möglich zu vermarkten. Neben bekannten Dienstleistern, wie Amazon und Co., die Ihnen eine fertige (und meistens auch rechtskonforme) Plattform zur Verfügung stellen, ist eine eigene Webseite für die meisten ein wichtiger Baustein im Marketingkonzept.

Ihre Onlinepräsenz ist Ihre digitale Visitenkarte und sollte unbedingt den rechtlichen Anforderungen entsprechen! Gerade bei Onlineshops kann eine fehlende Datenschutzerklärung sogar wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Kennen Sie die Anforderungen des Datenschutzes an Ihren Onlineauftritt? Haben Sie eine Datenschutzerklärung veröffentlicht? Falls ja, herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie sehr gut informiert. Enthält Ihre Datenschutzerklärung auch alle wesentlichen und geforderten Inhalte?

Schauen Sie die Seiten an, die Sie besuchen und werfen Sie einen Blick aus „Datenschutzsicht“ darauf! Sie werden überrascht sein, auf wie vielen (auch kommerziellen) Seiten keine Information zum Datenschutz vorhanden ist. Die Impressumspflicht kennt inzwischen fast jeder (§5 TMG), die Informationspflicht zum Datenschutz (§13 TMG) aber kaum jemand, wobei letzteres jeden betrifft, der eine Webseite hat, für das Impressum gäbe es theoretisch sogar Ausnahmen.

Was bedeutet das für Sie und Ihren Onlineauftritt?

Auf jeden Fall benötigen Sie eine eigene Seite mit einer Datenschutzerklärung, die über einen eigenen Link erreichbar sein sollte – am besten von jeder Seite aus, ohne Umwege, direkt. Lassen Sie Impressum und Datenschutz getrennt, gestatten Sie beiden einen eigenen Link sowie eine eigene Seite.

Inhaltlich müssen Sie in der Datenschutzerklärung abdecken, welche personenbezogenen Informationen Sie erheben und verarbeiten, zu welchem Grund und ob bzw. zu welchem Zweck Sie personenbezogene Daten an Dritte weitergeben.

Personenbezogene Informationen sind z.B. Name, Alter, E-Mail, Adresse… also zusammengefasst alle Informationen, die eine Person beschreiben.

Zum Glück gibt es für eine Datenschutzerklärung schon sehr gute Vorlagen, z.B. von e-recht24 oder der deutschen Anwaltshotline. Aber vergessen Sie nicht, es handelt sich um Vorlagen, individuell anpassen müssen Sie sie schon selber! Zum Beispiel bei der Verwendung von Cookies finden Sie immer einen allgemeinen Absatz – das Landesamt für Datenschutz fordert aber eine detaillierte Angabe, welche personenbezogenen Daten Ihre Cookies erfassen. Das kann Ihnen keine Vorlage liefern!

Was ich neben den fehlenden Datenschutzerklärungen bedenklich finde, sind viele Newsletter, die versendet werden, ohne dass deren Ersteller vom Thema Datenschutz überhaupt gehört zu haben scheinen. Versenden Sie Newsletter? Kennen Sie die Datenschutzanforderungen? Falls ja, sollten Ihnen Begriffe wie Double Opt-in und Opt-out bekannt sein. Das heißt, beim Eintragen einer neuen E-Mail Adresse ist diese erst gültig, wenn der Eigentümer die E-Mail Adresse über einen separaten Link bestätigt hat. Zum Austragen aus der Liste müssen Sie in jeder Ausgabe einen Hinweis mit Direkt-Link zum Abmelden anbringen.

Natürlich müssen Sie auch in Ihrer Datenschutzerklärung darüber informieren, wenn Sie einen Newsletter versenden, für welchen Zweck und ob Sie die persönlichen Daten an Dritte weitergeben – was der Fall ist, wenn Sie den Service eines externen Dienstleister für die Versendung des Newsletters nutzen.

Zusammenfassen kann man die Erstellung einer Datenschutzerklärung in folgenden Punkten:

  1. Finden Sie heraus, wo Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Webseite erheben / verarbeiten (z.B. Onlineshop, Formulare, Newsletterregistrierung…)?
  2. Prüfen Sie, wo Sie personenbezogene Daten im Hintergrund erheben (z.B. Cookies, Analysetools…)
  3. „Lassen Sie“ Ihre Datenschutzerklärung erstellen (von Onlineanwälten im Internet können Sie sich die von Ihnen benötigten Punkte herunterladen).
  4. Individualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung (Übernehmen Sie nicht nur die Standardklauseln, sondern passen Sie diese auf Ihren genauen Einsatz an).

Eine Checkliste für Ihre persönliche Datenschutzerklärung mit Hinweisen und Tipps zur Erstellung können Sie unter folgendem Link anfordern http://lp.i2-con.com/datenschutz-checkliste/.

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