Deutschland ist eines von wenigen Ländern weltweit, das über den Endkundenpreis von Büchern ein eigenes Gesetz verabschiedet hat, das “Gesetz über die Preisbindung für Bücher”, (kurz: Buchpreisbindungsgesetz, BuchPrG). Das Ziel des Gesetzes besteht ausdrücklich darin, das Kulturgut Buch zu schützen, indem über Beschränkungen der freien Preisgestaltung ein möglichst breites Angebot gesichert wird.

Zum Welttag des Buches stellte das Bundeswirtschaftsministeriums heute einen Gesetzentwurf vor, der die Preisbindung auch für eBooks ausdrücklich verankern soll. Das “Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes” würde in Paragraph 2, Absatz 1, Nummer 3 die Passage „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ einfügen.

Damit wird dann auch gleichzeitig klargestellt, dass gestreamte beziehungsweise geliehene (also nicht zum dauerhaften Zugriff angebotene) Titel von der Preisbindung ausgenommen bleiben – was den Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates wie Skoobe oder Kindle Unlimited sichert.