Entwurf des Wirtschaftsministeriums: Buchpreisbindung für eBooks soll ins Gesetz
Zum Welttag des Buches stellte das Bundeswirtschaftsministeriums heute einen Gesetzentwurf vor, der die Preisbindung auch für eBooks ausdrücklich verankern soll. Das “Zweite Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes” würde in Paragraph 2, Absatz 1, Nummer 3 die Passage „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ einfügen.
Damit wird dann auch gleichzeitig klargestellt, dass gestreamte beziehungsweise geliehene (also nicht zum dauerhaften Zugriff angebotene) Titel von der Preisbindung ausgenommen bleiben – was den Fortbestand von Leihmodellen und eBook-Flatrates wie Skoobe oder Kindle Unlimited sichert.
Interessant ist, dass Paragraph 4 komplett gestrichen werden soll, der “grenzüberschreitende Verkäufe” behandelt. In Absatz 2 steht dort bisher: “Der … Endpreis ist auf grenzüberschreitende Verkäufe von Büchern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden, wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, daß die betreffenden Bücher allein zum Zwecke ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um dieses Gesetz zu umgehen.” Befürchtet man hier eventuell Probleme mit der EU? Der Referentenentwurf betont hier, dass Paragraph 4 durch die Einschränkung des Paragraphen 3 auf Letztabnehmer in Deutschland obsolet würde.
Was heißt das für Selfpublisher? Es ändert sich nichts. Das eBook galt auch bisher schon als preisgebunden – das neue Gesetz betont dies nur noch einmal ausdrücklich. Schade allerdings, dass man die Gelegenheit verstreichen lässt, die Gleichstellung des eBooks auch in umsatzsteuerlicher Sicht voranzutreiben.
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Die größe Frage für Selfpublisher, die ich im Rahmen dieser Gesetzesänderung sehe, ist §8 des Buchpreisbindungsgesetzes. Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht die Sache so aus, dass damit auch bei eBooks der anfangs festgesetzte Verkaufspreis erst nach 18 Monaten geändert werden darf. Ob Gratis-Aktionen unter diese Regelung fallen, ist die eine Frage – aber Einführungspreise für die ersten paar Tage oder Wochen, wie sie die meisten Selfpublisher gerne als Marketinginstrument verwenden, dürften m.E. damit nicht mehr erlaubt sein. Oder gibt es hierzu eine gegensätzliche Information?
Der Preis ALLER Bücher (auch der von gedruckten) darf jederzeit (!) geändert werden. Das ist schon immer so und ändert sich nicht. In Par. 8 geht es um die Verramschung (Aufhebung der Preisbindung!), die nach frühestens 18 Monaten möglich ist.
Das ist beruhigend. Danke für die schnelle Antwort!
Pfeif auf die Buchpreisbindung.
Was bedeutet das für die Mehrwertsteuer? Wann werden E-Books endlich auch steuerlich gleichgestellt?
Schon eigenartig, dass immer von “elektronischen Büchern” die Rede ist. Nur wenn es um den vollen Mehrwertsteuersatz geht, verschwindet der Begriff dann flugs aus dem Sprachgebrauch der Gesetzgeber.