Als Kleinverlag Amazon benutzen

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Fred asked 4 Jahren ago

Hallo,
ich habe mich durch das Selfpublishing soweit durchgewurschtelt, dass ich jetzt als frisch angemeldeter Verlag 10 eigene ISBN und einen Zugang zum Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) und ein fertiges Manuskript für ein gedrucktes Buch und ein Ebook bei KDP habe.
Jetzt habe ich mir die Formulare beim VLB angesehen und frage mich, welche Adresse ich dort für das erste Buch (unter Pseudonym mit Angabe der Verlagsadresse und meinem Namen) angebe, von der aus die Bücher an die Buchhandlungen geliefert werden sollen?
Ich hatte mir bei dem Durchwursteln vorgestellt, dass mein Konstrukt mir erlaubt, unter Pseudonym Bücher zu veröffentlichen und von Amazon die Auslieferung übernehmen zu lassen.
Mich beschleicht aber der Verdacht, dass der Buchhandel von Amazon nichts wissen will. Wann das so wäre, dann wäre der Eintrag beim VLB wohl überflüssig, oder?
Ich bin verwirrt.

4 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 4 Jahren ago

Amazon übernimmt keine Auslieferung, die verkaufen nur an Endkunden, insofern ist das Konstrukt nicht tragfähig. Buchhändler brauchen Ihre Adresse zum Bestellen, sonst ist der VLB-Eintrag tatsächlich sinnlos.

Fred answered 4 Jahren ago

Nochmals danke für die hilfreiche Antwort.
Ich bin dabei, mich weiter durchzuwurschteln und dabei tauchen zwei weitere Fragen auf:
(1) Wenn ich als Mini-Verlag Exemplare an die Buchhändler liefere, bin ich ja an die Buchpreisbindung zu einem festen Preis verpfichtet. Ich verstehe nicht, wie der Buchhändler Gewinn machen kann, wenn er die Bücher zu diesem Preis von mir abnimmt? Ich habe die Merkblätter des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu dieser Fareg gelesen, bin aber dadurch immer noch nicht im Klaren, wie man damit umgeht.
(2) Impressum. Ich benutze ein Pseudonym und wollte folgende Informationen im Impressum angeben:
@ Pseudonym
Verlag XY
Geschäftsführer: mein Name
Strasse XY, Nr XY
Postleitzahl, Stadt
(alles auf Seite 4 des Buches)
Ich habe verschiedene Internetseiten mit leicht unterschiedlichen Informationen darüber gesehen, was genau ins Impressum gehört. Wegen des (notwendigen) Pseudonyms bleibt da aber eine Unsicherheit. Passt das so?
Vielen Dank für die Hilfe, insbesondere an Mattias Matting.

Matthias Matting Mitarbeiter answered 4 Jahren ago

Die Preisbindung gilt natürlich nur für den Verkauf an Endverbraucher. Rechtliche Einzelberatung darf ich nicht geben, aber zum Thema Impressum gibts Artikel hier, einfach Suchfunktion nutzen.

Fred answered 4 Jahren ago

Herzlichen Dank!

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