Guten Tag zusammen,
wenn ich als Ärztin einen Patientenratgeber schreibe, damit auch Gewinn erziele, kann ich dann ein Mehrwert -Steuerproblem bekommen? Ich muss z.B. immer darauf achten, dass Tätigkeiten ohne Diagnose (z.B. Coachings) in der Summe pro Jahr nicht über ca 3% des Gesamtumsatzes liegen. Fallen die Einnahmen aus einem Patientenratgeber in die gleiche Kategorie?
Danke,
Charlotte Steiner
1 Antworten
Oh, das muss sich wirklich der Steuerberater ansehen, tut mir leid. Schreiben ist jedenfalls eine freiberufliche Tätigkeit.
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